Welche Risiken gehen vom Gefahrenstofflager Hillerse aus?


Das Gefahrstofflager in Hillerse. Foto: Alexander Dontscheff
Das Gefahrstofflager in Hillerse. Foto: Alexander Dontscheff | Foto: Alexander Dontscheff

Hannover. Vor wenigen Monaten brannte in Westerstede im Landkreis Ammerland eine Halle, in der Düngemittel gelagert wurde. Wegen der Entwicklung gefährlicher Gase mussten 27 Menschen ins Krankenhaus gebracht werden. Die grüne Landtagsabgeordnete Imke Byl aus Gifhorn will nun von der Landesregierung wissen, welche Risiken von dem Gefahrenstofflager in Hillerse ausgehen, in dem die Raiffeisen Waren GmbH Pflanzenschutzmittel lagert.


Imke Byl sieht den Bau des neuen Lagerkomplexes kritisch: „In Hillerse dürfen giftige, brandfördernde, wassergefährdende und explosionsgefährliche Stoffe gelagert werden. Die Bezeichnung als Gefahrenstofflager ist also extrem zutreffend. Im Falle eines Brandes oder eines Unfalls können diese Stoffe freigesetzt werden, das ist ein erhebliches Risiko für Anwohnerinnen, Anwohner und Umwelt.“ Die grüne Abgeordnete will auch wissen, ob das Genehmigungsverfahren korrekt abgelaufen ist. „Ich finde es schon dubios, dass das Gewerbeaufsichtsamt kritischen Bürgerinnen und Bürgern erst mal ankündigt, hohe Summen für die Bearbeitung eines Widerspruchs in Aussicht zu stellen. Bürgerbeteiligung ist in Genehmigungsverfahren vorgesehen und darf nicht ausgebremst werden.“

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Imke Byl. Foto: Grüne



Das Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig hat den Bau eines Lagers für Pflanzenschutzmittel genehmigt. In unmittelbarer Nähe des Gefahrenstofflagers befindet sich bereits eine Biogasanlage, die kürzlich um einen weiteren Gas-Tank erweitert wurde.
Der Landesregierung stellen die Grünen nun folgende Fragen:

  1. Welche Stoffe sollen in dem geplanten Gefahrenstofflager gelagert werden?

  2. Was ist die genehmigte Höchstmenge zu lagernder Stoffe?

  3. Hält die Landesregierung ein Gefahrenstofflager dieser Größe in Hillerse für erforderlich?

  4. Welche Gefahren gehen im Fall eines Brandes von dem Gefahrenstofflager aus?

  5. Welche Gase würden im Falle eines Brandes freigesetzt?

  6. Welche Notfallpläne liegen vor, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Anwohnerinnen und Anwohner im Falle eines Brandes zu schützen?

  7. Wie wurden die Risiken der Transporte von Gefahrenstoffen in das geplante Lager überprüft?

  8. Liegen der Landesregierung Kenntnisse darüber vor, ob das Genehmigungsverfahren vom Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig angesichts der bevorstehenden Novellierung der Seveso-III-Richtlinie beschleunigt beziehungsweise mit besonderer Priorität behandelt wurde?

  9. Trifft es zu, dass das Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig hohe Pro-Kopf-Gebühren für die Bearbeitung eines Sammelwiderspruchs angekündigt hat, was Betroffene in der Konsequenz davon abhielt, ihre Interessen im Genehmigungsverfahren zu vertreten? Falls ja, ist diese Vorgehensweise gängige Praxis?


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