Region. Kündigt plötzlich der Pflegedienst, stellt das Pflegebedürftige und ihre Angehörigen vor eine große Herausforderung, denn nicht immer lässt sich schnell Ersatz finden. Das Problem: Die Kündigungsfristen für Pflegedienste sind gesetzlich nicht klar geregelt. Dennoch gibt es Vorgaben, die Betroffene kennen sollten. Dazu informiert der Sozialverband Deutschland (SoVD) Braunschweig in einer Pressemitteilung..
Pflegedienste schließen mit Pflegebedürftigen einen Vertrag über alle notwendigen Leistungen ab. Dieser ist unbefristet so lange gültig, bis eine der beiden Parteien ihn kündigt. „Pflegebedürftige haben das Recht, ihren Vertrag mit einem Pflegedienst jederzeit zu kündigen. Eine abweichende Regelung ist hier nicht zulässig“, erklärt Kai Bursie, Regionalleiter des SoVD in Braunschweig.
Gesetzlich nicht klar geregelt
Schwierig wird es allerdings, wenn es um die Kündigungsfrist der Pflegedienste geht, da diese gesetzlich nicht klar geregelt ist. „Ist im Pflegevertrag keine solche Frist festgehalten, ist es prinzipiell möglich, dass ein Pflegedienst vom einen auf den anderen Tag kündigt. Das ist natürlich ein großes Problem, da die Versorgung in so einem Fall zeitnah anderweitig sichergestellt werden muss und nicht immer Angehörige einspringen können“, weiß Bursie.
Betroffene sollten deshalb unbedingt auf eine im Pflegevertrag enthaltene Kündigungsfrist achten. Denn: Die dort getroffene Vereinbarung ist bindend. „Wir empfehlen vor Vertragsunterzeichnung eine möglichst eindeutige Regelung mit dem Pflegedienst zu treffen, wann und mit welcher Frist eine Kündigung ausgesprochen werden darf“, rät Bursie.
Wer hilft weiter?
Bei Unterstützungsbedarf rund um diese Regelungen sind Pflegekassen, Verbraucherzentralen sowie Pflegestützpunkte hilfreiche Anlaufstellen, die weiterhelfen können. „Wir als SoVD beraten an dieser Stelle leider nicht, stehen aber gerne bei der Beantragung von Pflegeleistungen kompetent zur Seite“, so Bursie.
Auch für weitere Fragen zum Thema Pflege stehen die Berater des SoVD in Braunschweig zur Verfügung. Der Verband kann telefonisch unter 0531 480 760 erreicht werden. Weitere Kontaktdaten auf www.sovd-braunschweig.de.
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