Region. Häuser können auch herrenlos sein. Anders als viele glauben, fällt ein Grundstück nach einer Eigentumsaufgabe nicht automatisch an die Kommune oder das Land. Man kann den Besitz aufgeben und sich per notarieller Erklärung aus dem Grundbuch austragen lassen. Auch in unserer Region gibt es zahlreiche herrenlose Häuser.
Wie das Landesamt für Bau und Liegenschaften mitteilt, wird ein Grundstück oft herrenlos, weil dem Eigentümer schlicht das Geld ausgegangen ist. Nicht selten liegen gleich mehrere Belastungen auf den Objekten - Schulden spielen eine beträchtliche Rolle.
Der Fiskus des Bundeslandes, in dem sich das herrenlose Grundstück befindet, hat nach einem Eigentumsverzicht das Erstzugriffsrecht. Das Land nutzt dieses Recht, wenn staatlicher Bedarf vorliegt. Verzichtet das Land darauf, wird der Besitz also herrenlos, jeder kann sich theoretisch als neuer Eigentümer ins Grundbuch eintragen lassen. Das Land tritt dann das Aneignungsrecht gegen ein Entgelt ab. Der neue Besitzer übernimmt dann auch die Belastungen, die auf dem Objekt liegen.
Genaue Zahlen gibt es nicht
"Uns liegen keine konkreten Statistiken für die einzelnen Kommunen zu herrenlosen Häusern vor", erklärt Joachim Kühn vom Niedersächsischen Landesamt für Bau und Liegenschaften. Kühn geht von gut 90 herrenlosen Häusern im Braunschweiger Land aus. Meist stehen die Gebäude in ländlichen Gebieten und sind in einem Zustand des Verfalls. Derzeit entstehen jedoch durch sie keine Kosten für das Land. Wie der Landkreis Wolfenbüttel auf unsere Anfrage mitteilt, ist dort ein herrenloses Objekt in Barnsdorf bekannt. Auch die Kreisverwaltung gibt an, dass keine Koste entstünden.
Schwierig wird es allerdings bei Gebäuden wie beispielsweise Altfabriken. Die Sicherungspflicht für herrenlose Häuser hat die jeweilige Kommune, deswegen muss sie dafür sorgen, dass keine Gefährdung von dem Gebäude ausgeht. Das gilt auch für Wohngebäude. Wenn die Kommune Mängel feststellt, wie lose Dachziegel oder ähnliches, dann muss sie handeln.