Wichtige Neuerungen: Das ändert sich beim Behindertenausweis

Beim Behindertenausweis gibt es wichtige Änderungen. So soll beispielsweise auch das Reisen innerhalb der Europäischen Union vereinfacht werden.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Region. Menschen, die einen Schwerbehindertenausweis besitzen, haben damit Zugang zu zahlreichen Vergünstigungen, steuerlichen Erleichterungen und Unterstützungen. Mit dem amtlichen Dokument soll ein Nachteilsausgleich für die zugrunde liegende Behinderung gewährleistet werden. In diesem Jahr gibt es bei dem Ausweis jedoch eine wichtige Neuerung.



Menschen mit Behinderungen können steuerliche Vorteile durch den Behinderten-Pauschbetrag (§ 33b EStG) nutzen. Dieser deckt behinderungsbedingte Mehrkosten ab, ohne dass diese einzeln belegt werden müssen. Bislang wurde der Grad der Behinderung beim Finanzamt durch Vorlage des Bescheids oder des Schwerbehindertenausweises nachgewiesen. Seit diesem Jahr erfolgt die Übermittlung ausschließlich elektronisch. Darüber informiert der Lebenshilfe-Bundesverband auf seiner Website. Das gelte auch, wenn die Feststellung einer Behinderung geändert wird, der Grad der Behinderung also hoch- oder heruntergestuft wird.

Diese Ausnahme gibt es


Damit die Nachweise digital an das Finanzamt übermittelt werden, müssen Menschen mit Behinderung demnach einen Antrag bei der Versorgungsverwaltung unter Angabe ihrer Steueridentifikationsnummer stellen. Eine Ausnahme gilt für Schwerbehindertenausweise in Papierform, die vor 2026 ausgestellt wurden und noch gültig sind – diese müssen von den Steuerpflichtigen weiter selbst in Papierform vorgelegt werden.

EU-weiter Ausweis geplant


Bislang wird der nationale Behindertenausweis, wie beispielsweise der Schwerbehindertenausweis in Deutschland, lediglich im jeweiligen Ausstellungsland anerkannt – das soll sich 2028 ändern. Beschlossen wurde dies bereits im Oktober 2024 mit der Richtlinie (EU) 2024/2841 des Europäischen Parlaments, welche die Einführung des Europäischen Behindertenausweises vorsieht. Ebenfalls beschlossen wurde damals der Europäischer Parkausweis. Darüber informiert das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ). Ziel des Europäischen Behindertenausweises sei es, die Freizügigkeit und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der EU zu stärken – insbesondere bei Kurzaufenthalten in anderen Mitgliedstaaten.

Gleiche Sonderkonditionen in der ganzen EU


Ein in Deutschland ausgestellter EU‑Behindertenausweis wird künftig also in jedem anderen EU-Land, zum Beispiel auch bei einem Urlaub in Griechenland, anerkannt – und umgekehrt. Menschen mit Behinderung sowie deren Assistenzkräfte und Begleitpersonen können dann bei Reisen und Kurzaufenthalten (bis zu 3 Monaten) in einem anderen EU-Land die gleichen Sonderkonditionen und Vorzugsbehandlungen in Anspruch nehmen wie Menschen mit Behinderung, die ihren Wohnsitz in diesem Land haben. Die Regelung gilt auch für Assistenztiere.