Wie viele Patienten sollen versorgt werden? - Pflegekammer übt Kritik an Personaluntergrenzen

Seit März 2020 wurden die Regelungen zu den Personaluntergrenzen erstmalig ausgesetzt. Ein alarmierendes Signal, kritisiert die Pflegekammer Niedersachsen.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Rudolf Karliczek

Hannover. Pflegepersonaluntergrenzen geben eine Mindestanzahl an Patientinnen und Patienten vor, die eine Pflegefachperson maximal versorgen darf. Bereits im März 2020 wurden die seit 2019 geltenden Personaluntergrenzen in der Pflege erstmals ausgesetzt. Seit dem 1. August gelten zwar wieder die Regelungen für die Intensivmedizin und die Geriatrie, aber in anderen kritischen Bereichen wie der Unfallchirurgie oder der Neurologie seien sie bis Ende 2020 ausgesetzt. Die Pflegekammer Niedersachsen warnt in einer Pressemitteilung davor, gerade vor dem Hintergrund steigender Zahlen von Corona-Intensivpatienten mit schweren Krankheitsverläufen, dem Pflegepersonal durch diese Maßnahmen mehr zuzumuten, als machbar sei.


„Es darf nicht sein, dass eine Bastion des Arbeitsschutzes nach der anderen fällt. War es gestern in Niedersachsen das Arbeitszeitgesetz, könnten es bundesweit morgen schon die Pflegepersonaluntergrenzen sein. Irgendwann ist für die Kolleginnen und Kollegen die Grenze der Belastung erreicht und die Bombe platzt“, sagt Nadya Klarmann, Präsidentin der Pflegekammer Niedersachsen.

„Pflegepersonaluntergrenzen sind sowohl für die Patientensicherheit als auch für den Schutz der Pflegenden unverzichtbar und dürfen auch angesichts steigender Infektionszahlen nicht erneut angetastet werden“, betont Klarmann. Internationale Studien zeigen deutlich, dass zu wenig Pflegepersonal mit einer erhöhten Sterblichkeit von Patientinnen und Patienten einhergeht. „Jeder der jetzt erneut die Untergrenzen auf den Intensivstationen aussetzt, macht sich mitschuldig daran, wenn Patientinnen und Patienten durch Pflegefehler zu Schaden kommen“, macht Klarmann deutlich.

Nach derzeitigem Stand darf eine Pflegefachperson auf Intensivstationen tagsüber maximal 2,5 Patienten und während der Nachtschicht maximal 3,5 Patienten versorgen. „Schon diese Grenzen sind sehr knapp bemessen, führen an die Grenzen der Belastbarkeit und dürfen unter keinen Umständen ausgehebelt werden“, warnt Klarmann.