Wintereinbruch: ADAC gibt Tipps für Fahrten bei Schnee und Eis

Der Wagen sollte vor Fahrbeginn ordentlich freigemacht werden. Ansonsten können Bußgelder drohen.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Marvin König

Region. Für kommenden Tage haben die Meteorologen einen erneuten Wintereinbruch mit viel Schnee angekündigt. Der ADAC gibt in einer Pressemitteilung Tipps für das sichere Fahren auf schnee- und eisglatten Straßen. Auch dabei gibt es bestimmte Verhaltensregeln und Vorschriften, wie man sein Fahrzeug sicher im Verkehr bewegen kann.


Vor dem Losfahren sollte das Auto vollständig vom Eis befreit werden. Ein Guckloch reiche dabei nicht aus. Zudem dürfe man den Motor nicht im Stand warmlaufen lassen. Hat man es geschafft und das Auto ist von Schnee und Eis befreit, sollte bei Glätte dennoch behutsam mit dem Gaspedal umgegangen werden. Auch ruckartige Lenkbewegungen gelte es möglichst zu vermeiden. Um zu testen, wie die Bremsen greifen biete sich eine Bremsprobe auf freier Strecke an, wenn keine Gefahr für andere bestehe. Dadurch bekommen man ein Gefühl für die Straßensituation und den Bremsweg auf glatter Fahrbahn. Dieser könne bis zu fünfmal so lang werden, wie auf trockenem Asphalt. Grundsätzlich gelte es die Geschwindigkeit anzupassen und genügen Abstand zum Vordermann einzuhalten. Besonders vorsichtig müssen man auf Brücken, in Kurven, in Senken und in Waldstücken sein - hier sei es meist besonders glatt.

Was tun beim Schleudern?


Niedertouriges Fahren im hohen Gang erleichtere das Weiterkommen auf glatten Straßen, denn die Reifen würden dabei besseren Grip aufbauen. Deshalb könne es helfen bei Glätte zum Beispiel im zweiten Gang anzufahren. Komme das Fahrzeug ins Schleudern, gegenlenken. Reagiere der Wagen nicht mehr aufs Lenken, helfe nur noch eine Vollbremsung. Gerate das Auto jedoch in der Kurve aus der Bahn, sollten keine hektischen Manöver versucht werden, sondern fest und nachhaltig aufs Bremspedal getreten werden. Dabei sollte man am Steuer locker bleiben und nur sanft korrigieren. Meist würden wenige km/h Tempoabbau bereits reichen und das Auto wieder kontrollierbar machen.

Streufahrzeuge nicht überholen


Ist die Fahrbahn mit Eis überzogen, etwa nach Eisregen, helfe nur eins: Auto stehen lassen, Straßendienst abwarten. Die Haftung zwischen Reifen und Straße sei gleich null. Auch sollten Räum- und Streufahrzeuge nicht überholt werden, denn vor ihnen sei die Fahrbahn häufig glatt und die Unfallgefahr groß.

Und zu guter Letzt sollten die Scheibe regelmäßig von innen und außen vom Schmutz befreit werden. Denn gereinigte Scheiben würden nicht so stark beschlagen. So sollten eine warme Decke, Eiskratzer und ein Besen immer dabei sein.

Die Strafen können drohen


Hat es geschneit, müsse das Fahrzeug immer komplett vom Schnee befreit werden, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu gefährden. Ein schneebedecktes Kennzeichen könne fünf Euro, eine nicht vollständig freigekratzte Frontscheibe zehn Euro und ein verschneites Fahrzeugdach bis zu 80 Euro kosten.


Seien Verkehrsschilder verschneit und nicht mehr erkennbar, sei das kein Freibrief für verkehrswidriges Verhalten. Sei die Bedeutung der Schilder anhand der Form eindeutig erkennbar, würden diese weiter gültig bleiben. Das treffe beispielsweise auf das charakteristische achteckige Stoppschild oder das auf der Spitze stehende, dreieckige Verkehrszeichen „Vorfahrt achten“ zu. Anders sehe es bei Schildern aus, die allein durch ihre Form mehrere Bedeutungen haben können (dreieckige Gefahren- sowie die runden Verbots- oder Beschränkungszeichen, wie zum Beispiel erlaubte Höchstgeschwindigkeiten). Seien diese zugeschneit oder stark verdreckt, könne vom Verkehrsteilnehmer nicht erwartet werden, sie zu befolgen. Für Ortskundige, die etwa wissen, welche Geschwindigkeiten gelten, gilt dies allerdings nicht.

Wenn Parkausweise oder Parkscheiben durch den Schnee nicht mehr sichtbar sind, riskiere man kein Bußgeld. Nach der StVO müssten diese so im Fahrzeug angebracht werden, dass sie unter Normalbedingungen von außen gut sichtbar sind.