Winterreifenpflicht: Ab Oktober gibt es eine neue Regel

Nicht mehr alle Ganzjahresreifen werden künftig bei winterlichen Straßenverhältnissen akzeptiert.

Die Kennzeichnung auf dem Reifen verrät, ob er für Schnee und Glätte geeignet ist.
Die Kennzeichnung auf dem Reifen verrät, ob er für Schnee und Glätte geeignet ist. | Foto: Anke Donner

Region. Gerade in unseren Breitengraden, wo es im Winter gefühlt immer seltener Schnee gibt, verzichten Autofahrer zunehmend auf das lästige Wechseln von Sommer- auf Winterreifen und setzen auf Ganzjahresreifen. Doch Vorsicht: Ab 1. Oktober gilt in Deutschland eine neue Regelung, die vor allem die Fahrer kennen sollten, deren Reifen schon etwas älter sind.



Denn ab dem kommenden Monat dürfen bei winterlichen Straßenverhältnissen nur noch Winter- und Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol gefahren werden. Das Piktogramm aus Berg und Schneeflocke kennzeichnet den Reifen als wintertauglich. Die reine M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) ist schon längst nicht mehr im Verkauf (seit 2018), darf zukünftig aber auch nicht mehr gefahren werden, heißt es in einer Pressemitteilung des Auto Club Europa (ACE).

Rechtzeitig neue Reifen


Aktuelle Reifen tragen häufig sowohl das Alpine-Symbol als auch die M+S-Kennzeichnung, diese doppelt gekennzeichneten Reifen dürfen weiterhin gefahren werden. Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol gelten als Winterreifen. Wer aber nur die M+S-Kennzeichnung hat, sollte sich rechtzeitig einen neuen Satz Reifen beschaffen, so der ACE.

Andere Regeln im Ausland


Autofahrer sind bei winterlichen Verhältnissen in Deutschland verpflichtet, Winterreifen zu nutzen. Dies besagt die „situative Winterreifenpflicht“. Doch wenn man im Winterurlaub ins Ausland fährt aufgepasst! Im Ausland gelten teils abweichende Ausrüstungspflichten, über die es sich unbedingt vor der Abfahrt zu informieren gilt.


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