Helmstedt. Wohngeldanträge für Haushalte außerhalb der Stadt Helmstedt können im Landkreis Helmstedt ab dem 1. Januar 2026 unkompliziert online gestellt werden.
Mit dem digitalen Antrag reduzieren sich die Wege erheblich. Unter der Adresse www.landkreis-helmstedt.de/onlineservices erreichen Bürger künftig neben vielen weiteren Online- Dienstleistungen auch den digitalen Antrag für Wohngeld. Damit ist eine weitere von insgesamt mehr als 640 Dienstleistungen des Landkreises vollständig online abzuwickeln, heißt es in einer Mitteilung des Landkreises. „Mit der Digitalisierung des Wohngeldantrags geht der Landkreis Helmstedt wieder einen wichtigen Schritt in Richtung moderner, bürgernaher Verwaltung“, so Dörthe Wilhelms, Leiterin der Abteilung Digitalisierung beim Landkreis Helmstedt. Ein Vorteil des digitalen Antrags ist unter anderem, dass Nutzende durch den Antragsprozess geführt werden, so dass von Anfang an die erforderlichen Dokumente aufgelistet werden. Das spart unnötige Wege zum Amt.
Unterschiedliche Zuständigkeiten
Wer in der Stadt Helmstedt wohnt (auch Emmerstedt, Barmke, Büddenstedt, Offleben und Ortsteile), wendet sich bitte an die weiterhin zuständige Wohngeldstelle der Stadt Helmstedt, Markt 1, 38350 Helmstedt, Tel: 05351 17-0). Für alle anderen Orte und Ortsteile im Landkreis Helmstedt ist die Wohngeldstelle des Landkreises verantwortlich. Hier kann der Antrag ab sofort vollständig online gestellt werden.
Hintergrund zum Wohngeld
Wohngeld ist eine finanzielle Unterstützung des Staates für Haushalte mit geringem Einkommen, um sie bei den Wohnkosten zu entlasten. Die Leistung wird für den gesamten Haushalt berechnet. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach Anzahl der Haushaltsmitglieder, den Gesamteinnahmen aller im Haushalt lebenden Personen sowie der Höhe der Miete oder Belastung etwa durch Kreditraten.
Bewohner eines Heims oder einer besonderen Wohnform für Menschen mit Behinderungen nutzen den Wohngeldantrag für den Mietzuschuss. Eigentümerinnen und Eigentümer eines Mehrfamilienhauses mit mehr als zwei Wohnungen, die eine davon selbst bewohnen, stellen ebenfalls einen Mietzuschussantrag. Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum verwenden den Wohngeldantrag für den Lastenzuschuss.
Wichtiger Hinweis
Wer bereits Transferleistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter beziehungsweise bei Erwerbsminderung erhält, hat in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld. Betroffene können sich direkt an ihre zuständige Wohngeldbehörde wenden, um sich individuell beraten zu lassen.

