Wohnmobile im Winterschlaf: Wohin mit dem Camper?

Besitzer von Wohnwagen und Campern müssen einiges beachten, wenn sie ihr Fahrzeug am Saisonende abstellen.

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Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Region. Mit dem beginnenden Herbst neigt sich auch die diesjährige Wohnmobil-Saison langsam dem Ende zu. Viele Halter stellen in den kommenden Wochen ihre Fahrzeuge bis zum nächsten Frühling ab, stehen dabei jedoch vor einem Problem: Wohin mit dem Camper, wenn auf dem eigenen Grundstück kein Platz dafür ist? regionalHeute gibt Tipps, was bei der Herbergssuche zu beachten ist.



Camping liegt bei den Deutschen voll im Trend. Im Jahr 2024 haben so viele Menschen wie nie zuvor Urlaub auf den Campingplätzen des Landes gemacht: Es gab knapp 42,9 Millionen Gästeübernachtungen – auch 2025 dürften die Zahlen ähnlich hoch sein. Besonders seit den Coronajahren 2020 und 2021 steigt die Zahl der Camper-Urlaube stetig an: 2024 waren es stolze 19,9 Prozent mehr als im Vor-Corona-Jahr 2019.

Parken am Straßenrand?


Vielerorts mangelt es in der kalten Jahreszeit jedoch an geeigneten Abstellmöglichkeiten für Wohnmobile. Wie der ADAC berichtet, ist das Parken am Straßenrand für Wohnmobile grundsätzlich erlaubt, zumindest wenn sie nicht mehr als 7,5 Tonnen wiegen. Allerdings kann es – gerade in dicht besiedelten Gebieten – schnell zu Ärger mit Anwohnern führen, wenn ein Wohnmobil den ohnehin schon knappen Parkraum dauerhaft blockiert. Eine rechtliche Handhabe gegen das Parken gibt es aber nicht.

Vorsicht an engen Straßenstellen


Anders verhält es sich, wenn es sich um eine enge Straßenstelle handelt – da Wohnmobile in der Regel breiter als normale Autos sind, aber ausreichend Platz für das Durchfahren von Fahrzeugen größtmöglicher Breite (2,55 Meter zuzüglich eines Sicherheitsabstands von mindestens 0,5 Metern) verbleiben muss, ist an solchen Stellen das Parken von Campern verboten. Auch gegenüber von Grundstückseinfahrten sollten Fahrzeughalter genau messen: Hier müssen mindestens 3,5 Meter Abstand gehalten werden, da dem Grundstückseigentümer laut Gesetzgeber ein mehrfaches Rangieren nicht zumutbar ist.

So lange darf geparkt werden


Hat der Fahrzeugeigentümer schließlich einen geeigneten Parkplatz an einer öffentlichen Straße gefunden, stellt sich die Frage, wie lange der Camper dort überhaupt stehenbleiben darf. Der Gesetzgeber gibt hierbei keine zeitliche Beschränkung vor, sofern die Nutzung des Parkplatzes noch unter den sogenannten Gemeingebrauch fällt – je nach Einzelfall endet dieser nach sechs Monaten, danach handelt es sich um eine unerlaubte Sondernutzung des Parkraums. Der ADAC rät, dennoch alle drei Tage nach seinem Wohnmobil zu schauen, da beispielsweise zwischenzeitlich mobile Halteverbotsschilder aufgestellt werden könnten.

Sonderfälle


Für Camper mit Saisonkennzeichen gilt eine Sonderregelung: Außerhalb des auf dem Kennzeichen abgedruckten Zeitraumes dürfen sie im öffentlichen Raum nirgendwo abgestellt werden. Auch Wohnwagen unterliegen gesonderten Bestimmungen: Sie müssen alle zwei Wochen umgeparkt werden, ansonsten droht ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro. Mit der Regelung aus der Straßenverkehrsordnung soll erreicht werden, dass auch andere Verkehrsteilnehmer die Chance auf einen Parkplatz bekommen. Ihre Einhaltung wird vielerorts auch kontrolliert, indem die Städte Fotos vom Standort machen oder die Stellung der Ventile überprüfen.

Generell sollten Camper- und Wohnwagenbesitzer darauf achten, so zu parken, dass kein anderer durch das Fahrzeug gefährdet wird – dies kann zum Beispiel an ohnehin schon unübersichtlichen oder sensiblen Bereichen wie vor Schulen der Fall sein. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt es sich, nach Möglichkeit einen festen Stellplatz für die Wintermonate anzumieten.

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