Wolf wird ins Bundesjagdgesetz aufgenommen

Bund und Länder haben sich auf ein Maßnahmenpaket geeinigt, das die rechtssichere Entnahme von Wölfen in bestimmten Regionen ermöglicht.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Region. Der Schutz von Weidetieren vor Wölfen in Deutschland soll deutlich verbessert werden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) und das Bundesumweltministerium (BMUKN) haben sich auf ein umfassendes Maßnahmenpaket verständigt. Kernpunkt ist die Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz (BJagdG), wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wobei auch der präventive Herdenschutz stärker hervorgehoben wird. Das geht aus einer Presseinformation des BMLEH hervor.



Die neuen Regelungen sollen den Ländern ein regionales Bestandsmanagement in Gebieten mit hoher Wolfsdichte und einem günstigen Erhaltungszustand ermöglichen. Kommt es zu Übergriffen auf Weidetiere, sollen Wölfe rechtssicher entnommen werden können. Insbesondere in Regionen, in denen präventiver Herdenschutz wie Zäune oder Hütehunde aufgrund geografischer Bedingungen nur schwer umgesetzt werden kann erlaube das Paket ebenfalls die Entnahme von Wölfen, um Weidetierrisse zu verhindern. Gleichzeitig werde die Bedeutung von Herdenschutzmaßnahmen weiterhin betont, und Bund und Länder prüfen Verbesserungen bei der Finanzierung sowie eine mögliche Erhöhung der Prämien.

Rechtssichere Entnahme bei Problemwölfen


Mit der Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz können die Länder regional angepasste Managementpläne entwickeln, um die Zahl der Wölfe in bestimmten Gebieten zu regulieren. Wölfe, die Herdenschutzmaßnahmen überwinden und Nutztiere verletzen oder töten, dürfen künftig leichter und rechtssicher entnommen werden, unabhängig vom Erhaltungszustand. Außerdem können bestimmte Weidegebiete ausgewiesen werden, in denen der Schutz von Weidetieren vorrangig über die Entnahme problematischer Wölfe erfolgt.

Die Finanzierung von Herdenschutzmaßnahmen erfolgt derzeit über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK). Bund und Länder prüfen, wie diese Förderung verbessert werden kann. Nach fünf Jahren wird die Bundesregierung dem Bundestag berichten, wie sich die Regelungen bewährt haben.

Zudem soll ein Runder Tisch „Wald/Wild“ eingerichtet werden, an dem Ministerien, Länder sowie Verbände aus Wald, Umwelt und Jagd gemeinsam Lösungen für Konflikte zwischen Waldnutzung und Wildtiermanagement erarbeiten. Gleichzeitig bleibt der Handel mit Wolfstrophäen untersagt, da die EU-Artenschutzverordnung weiterhin gilt.

20.300 Wölfe in Deutschland


Hintergrund sei der starke Anstieg der Wolfsbestände in Europa: Zwischen 2012 und 2023 wuchs die Population von rund 11.200 auf über 20.300 Tiere. In Deutschland leben aktuell 209 Wolfsrudel, vor allem in Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen. Parallel dazu steige die Zahl der Nutztierrisse: 2024 wurden rund 4.300 Schafe und Ziegen von Wölfen getötet, teilweise trotz Herdenschutzmaßnahmen wie Zäunen und Herdenschutzhunden.

Deutschland hat der EU-Kommission dieses Jahr den „günstigen Erhaltungszustand“ des Wolfs in der atlantischen und der kontinentalen Region gemeldet. Damit seien laut Bundeslandwirtschaftsministerium die Voraussetzungen gegeben, um den Ländern in Regionen mit einem guten Erhaltungszustand die Gelegenheit für ein regionales Wolfsmanagement einzuführen. Mit der Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz und den entsprechenden Anpassungen im Bundesnaturschutzgesetz sei dafür die rechtliche Grundlage geschaffen. Bereits Anfang des Jahres war der Wolf von „streng geschützt“ auf „geschützt“ in der Berner Konvention herabgestuft worden.