Wolfenbüttel. Ursprünglich wurde dem Verein zur Erhaltung der Hauptkirche BMV zu Wolfenbüttel e.V. ein Zuschuss von 15.000 Euro für die Sanierung der Sarkophage in der Welfengruft ausgezahlt, die jedoch letztlich durch Fördermittel der Curt Mast Jägermeister Stiftung und der Europäischen Union finanziert werden konnte. Der Verein beantragte nun, dass das Geld für Restaurierungsarbeiten stattdessen an der Südseite der Kirche eingesetzt werden solle. Dieser Antrag zur Zweckänderung der Haushaltsmittel wurde im jüngsten Kultur-Ausschuss einstimmig empfohlen.
Dem Verein zur Erhaltung der Hauptkirche BMV sei für die Restaurierung der Sarkophage in der Welfengruft im Haushaltsjahr 2014 ein Zuschuss von 15.000 Euro gewährt worden. Dieser Zuschussbetrag sei, so die Verwaltung, gemäß dem Bescheid am 27. November 2014 durch den oben genannten Verein abgerufen und aus den Haushaltsmitteln der Stadt ausgezahlt worden. Nun habe es sich ergeben, dass die Restaurierung der Sarkophage zur Hälfte durch die Fördermittel der Curt Mast Jägermeister Stiftung und zur anderen Hälfte von der Europäischen Union finanziert werden konnte, sodass der Zuschuss von 15.000 Euro nicht zum Einsatz gekommen sei. Daraufhin habe der Verein zur Erhaltung der Hauptkirche BMV zu Wolfenbüttel e.V. einen neuen Antrag gestellt, der eine Umwidmung des Verwendungszweckes der 15.000 Euro vorsehe.
Sanierung der Südseite der Kirche
Die Mittel sollen laut Antrag nunmehr für Arbeiten an der Südseite der Kirche eingesetzt werden. Die Zwerchhäuser auf der Südseite bedürften dringender Instandsetzungsarbeiten, da die Schadensbilder von offenen Rissen und Fugen bis zu Abplatzungen und Erosionen reiche. Für dieses Vorhaben müsse insgesamt ein Betrag von etwa 350.000 Euro investiert werden, heißt es in dem Antrag. Die Verwaltung habe daraufhin vorgeschlagen, einer Zweckänderung der an den Verein ausgezahlten städtischen Mittel zuzustimmen, um die Zielsetzung des Vereins zu unterstützen, möglichst bald einen
umsetzungsfähigen Kosten- und Finanzierungsplan für diese Maßnahme zu erreichen. Die Verwendung der Mittel soll seitens des Vereins nach Abschluss der Maßnahme nachgewiesen werden. Die Abstimmung über die Zweckänderung fiel einstimmig aus.
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