[image=5e1764bd785549ede64ccc9d]Nach Bekanntwerden der sogenannten Zwickauer Terrorzelle hat das LKA Niedersachsen eine umfangreiche Überprüfung begonnen. Es soll festgestellt werden, ob Personen, die wegen rechtsmotivierter Straftaten bei der Polizei bekannt geworden sind, gegebenenfalls legal über Waffen verfügen.
Zu diesem Zweck wurden rund 4600 Personen, die in den vergangenen fünf Jahren wegen des Verdachts rechtsmotivierter Straftaten bei der Polizei bekannt geworden sind, bei den zuständigen örtlichen Waffenbehörden dahingehend überprüft, ob sie eine waffenrechtliche Erlaubnis haben (z.B. Waffenbesitzkarte bzw. Waffenschein).
Mittlerweile liegt dazu ein Zwischenergebnis vor: 50 Personen haben eine solche Erlaubnis (30mal Waffenbesitzkarte, 19mal kleiner Waffenschein als Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, 1mal Waffenschein).
Diese 50 Personen werden jetzt auch unter Einbeziehung von Erkenntnissen des Verfassungsschutzes dahingehend überprüft, ob die bei Polizei und Verfassungsschutz vorhandenen Informationen ausreichen, bei den zuständigen Waffenbehörden einen Widerruf der erteilten Erlaubnisse anzuregen. Ob und bei ggf. wievielen Personen die rechtlichen Voraussetzungen für einen derartigen Widerruf vorliegen, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden. Die Bewertung durch LKA und Verfassungsschutz soll noch in diesem Monat abgeschlossen werden.
Diese Überprüfung ergänzt die standardmäßige Überprüfung bei der erstmaligen Beantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis und die vorgesehene Wiederholungsüberprüfung nach drei Jahren.
„Angesichts der aktuellen Situation wollen wir sicher gehen, dass keine Personen aus der rechten Szene legal Zugang zu Waffen haben, sofern Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden eine solche Erlaubnis verhindern könnten“, so Uwe Schünemann, Niedersächsischer Innenminister, und Uwe Kolmey, Präsident des Landeskriminalamtes, am Montag in Hannover.
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