Wolfenbüttel. Am Donnerstag fanden im Rahmen des Demokratietages „70 Jahre Grundgesetz“ vielerlei Veranstaltungen in und ums Lessingtheater statt.
von Tanja Bischoff
Astrid Hunke, Leiterin der Freiwilligenagentur Jugend-Soziales-Sport e.V. hat dieses Projekt mit ins Leben gerufen. „Demokratie ist mir wichtig und wird mir in letzter Zeit immer wichtiger. Wir wollten Kontinuität und Nachhaltigkeit, da durch viele Aktivitäten natürlich auch das Interesse steigt.“ Das Programm werde mit den Menschen zusammen gestaltet. Der heutige Tag sei ein Produkt der Nachfrage der Jugendlichen. „Ich sage Ja zum Programm, weil sich Netzwerke bilden. Netzwerke bieten Stabilität und Nachhaltigkeit. Sie bringen Kommunikation zu den Menschen, Fragen werden gestellt, die Fachleute beantworten,“ so Hunke.
„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ – so lautet der erste Absatz des Artikel drei des Grundgesetztes. Doch ist das wirklich so? Darüber diskutierten am Abend Menschen aus der regionalen Zivilgesellschaft und berichteten aus ihrer täglichen Praxis. Mit dabei waren Katja Schlager vom Landkreis Wolfenbüttel, Ali Arabsadeh und Philipp Bräuer vom JugendForum der Partnerschaft für Demokratie, Robin Koppelmann vom FanRat Eintracht Braunschweig, Susanne Löb, Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Wolfenbüttel, Christian Eitner von der Jazzkantine. Moderiert wurde die Diskussion von Feridun Öztoprak. Impulse zur Diskussion gaben, der Wolfenbütteler Stadrat Thorsten Drahn und Dr. Otmar Dyck, der stellvertretende Vorsitzende der Freiwilligenagentur Jugend-Soziales-Sport e.V und die stellvertretende Landrätin des Landkreises Christiane Wagner-Judith.
Stellvertretende Landrätin Christiane Wagner-Judith gibt Impulse zum Artikel 3 des Grundgesetzes. Foto: privat
"Die Rechte der Frauen im Nationalsozialismus als aller erstes mit Füßen getreten"
Zum Artikel drei sagte Wagner-Judith „Der zweite Satz heißt ‚Männer und Frauen sind gleichberechtigt’. Ein wichtiger Grundsatz, auch vor dem Hintergrund des Nationalsozialismus. Eigentlich wäre der Satz ja gar nicht nötig, wenn alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind müssen Männer und Frauen ja gleichberechtigt sein,“ so Wagner-Judith. Die Erfahrung des Nationalsozialismus war jedoch, dass die Rechte der Frauen als aller erstes mit Füßen getreten worden sind. Den Frauen wurde das passive Wahlrecht abgesprochen, Frauen wurden nicht mehr zu Justizberufen zugelassen, ab 1934 durften Ärztinnen keine Praxen mehr eröffnen und der Frauenanteil an Universitäten durfte nur noch zehn Prozent aller Studenten betragen. Und aus dieser Zeit stammen die Frauen, die dafür gekämpft haben, dass diese Formulierungen hinein geschrieben wurden. Erst 1994 kam der Zusatz hinzu, dass der Staat die tatsächliche Durchsetzung fördert. Der dritte Satz lautet: Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat, seiner Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. 1994 wurde ergänzt: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. „Das umzusetzen dürfte auch noch nicht verwirklicht sein und ist wahrscheinlich für so ein Land in dem wir Leben eine Daueraufgabe“, so die stellvertretende Landrätin.
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