Ab Mittwoch: Bürgeranliegen nur noch mit Terminvergabe möglich

Dies betrifft folgende Bürgeranliegen.

Rathaus Wolfenbüttel.
Rathaus Wolfenbüttel. | Foto: Julia Fricke

Wolfenbüttel. Aufgrund der steigenden Corona-Neuinfektionen in Stadt und Landkreis Wolfenbüttel wird ab Mittwoch, 28. Oktober das bisherige Angebot, Dienstleistungen der Bürgerdienste ohne Termin wahrzunehmen, eingestellt. Auch in der Außenstelle des Bürgeramtes im Stadtmarkt 7a, erfolgt dann der Einlass nur mit vorher vereinbartem Termin. Dies berichtet die Stadt Wolfenbüttel in einer Pressemitteilung.


Die Termine können telefonisch unter der Rufnummer 05331 86-0 oder per E-Mail an buergeramt@wolfenbuettel.de angefragt werden. Bei Anfragen per E-Mail bitte auch unbedingt eine Rückrufnummer angeben, damit mögliche Nachfragen schnell erledigt werden können.

Für diese Dienstleistungen im Bereich der Bürgerdienste ist ein persönliches Erscheinen notwendig:


· Aushändigung von bereits fertiggestellten Dokumenten

· Anmeldungen ins Stadtgebiet Wolfenbüttel (erst nach Einzug)

· Ummeldungen innerhalb des Stadtgebietes Wolfenbüttel (erst nach Umzug)

· Anträge auf Führungszeugnisse oder Gewerbezentralregisterauszüge, die innerhalb der nächsten vier bis fünf Wochen eingereicht werden müssen

· Entgegennahme und Aushändigung von Fundsachen

· Beantragung von Personalausweisen, die bereits ungültig sind oder innerhalb der nächsten vier Wochen ungültig werden, sofern kein gültiger Reisepass vorhanden ist

· Beantragung von Reisepässen, die für eine bereits gebuchte Reise innerhalb der nächsten zwei Monate zwingend erforderlich sind (Nachweise müssen erbracht werden), oder als einziger Identitätsnachweis vorhanden und bereits ungültig sind beziehungsweise innerhalb der nächsten sechs Wochen ungültig werden

· Änderung von Personalausweisen von bereits an- oder umgemeldeten Personen

· Einschalten der Online-Ausweisfunktion (eID) von Personalausweisen

· Untersuchungsberechtigungsscheine

- Beantragung von Bewohner- und Schwerbehindertenparkausweisen

- erlaubnispflichtige Gewerbeangelegenheiten (andere Gewerbeanzeigen können schriftlich erfolgen)

- Beantragung von Melde- und Lebensbescheinigungen

- Ausgabe von Schwerbehinderten-WC-Schlüsseln

- Beglaubigungen, für die wir durch Rechtsverordnung zuständig sind (bitte am Telefon erfragen)

Die Bürgerinnen und Bürger dürfen die Verwaltungsgebäude der Stadt Wolfenbüttel nur mit einer Mund-Nase-Bedeckung betreten. Diese darf erst nach Verlassen des Gebäudes wieder abgenommen werden. Während des Besuchs im Rathaus müssen die Bürgerinnen und Bürger zudem auf ausreichend Abstand (mindestens 1,5 Meter) zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern achten.


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