Abschied nehmen unter Corona - Es gibt neue Regeln bei Beerdigungen

Es gilt weiterhin, Abstand und Maske. Die Anzahl der Trauernden wird in den Kapellen begrenzt.

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Wolfenbüttel. Für Beerdigungen und Trauerfeiern in den Kapellen der Stadt gelten neue Regeln, die von der üblichen 3G-Regelung abweichen. Das teilt die Stadt Wolfenbüttel in einer Pressemitteilung mit.


Die neuen Regelungen der aktuellen niedersächsischen Corona-Verordnung erlauben, laut der Stadt Wolfenbüttel, erneut, die Corona-Schutzmaßnahmen für Beerdigungen und Trauerfeiern in Kapellen der Stadt anzupassen. Gleichzeitig bittet die Stadt dringend, in den Handlungen zum Schutz der eigenen Gesundheit und der Mitmenschen nicht nachlässig zu werden.

Zu beachtende Hygieneregeln: Durchgängige Maskenpflicht besteht dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann (sowohl auf dem Friedhof als auch in der Kapelle). Während der Trauerfeier gilt so weit und solange ein Sitzplatz eingenommen wurde, kann die Maske abgelegt werden. Atemschutzmasken mit Ausatemventil sind nicht zulässig. Die Nutzung von Gegenständen, mit denen mehrere Personen in Kontakt kommen könnten (zum Beispiel Gesangbücher, Sammelkörbe, Kondolenzbücher), ist verboten. Nicht zu einem gemeinsamen Hausstand gehörige Personen müssen mindestens 1,5 Meter Abstand zueinander einhalten.

Kontaktlisten sollen weiterhin von den Bestattern/Veranstaltern geführt und verwaltet werden. Eine zusätzliche Abgabe bei der Friedhofsverwaltung sei nicht mehr erforderlich. Sie wird die Listenführung allerdings stichprobenartig überwachen. Belegung der Kapellen: Die maximale Belegung der Kapellen der Stadt Wolfenbüttel schließt geimpfte und genesene Personen sowie Kinder (bis zu einem Alter von, einschließlich 14 Jahren) mit ein. Die Anzahl ergibt sich aus der baulichen Raumgröße und ist daher abweichend von der maximal möglichen genannten Anzahl der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen.

In der Kapelle Wolfenbüttel dürfen bei einer Inzidenz bis 50 maximal von 30 Personen besucht werden - ab einer Inzidenz von 50 maximal 20 Personen.

In der Kapelle Linden dürfen unabhängig von der Inzidenz maximal 18 Personen hinein. Ebenso wie in der Kapelle Salzdahlum, dort sind es dann 20 Personen.

Auf allen Friedhöfen gilt: bis zu einer Inzidenz von 50 dürfen maximal 100 Trauernde teilnehmen, ab einer 50er Inzidenz sind es 50 Besucher.


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