Achtung Schrottsammler: Wer E-Geräte abgibt, kann vor Gericht landen

Sie sind in der ganzen Region unterwegs: Schrottsammler. Während das Sammeln von Altmetall unter Auflagen ganz legal ist, ist die Abgabe von Elektroschrott ganz verboten. Wer das tut, muss mit einer Strafe rechnen.

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Statt den Toaster in den Mülleimer zu werfen, sollte man ihn zum kommunalen Wertstoffhof bringen.
Statt den Toaster in den Mülleimer zu werfen, sollte man ihn zum kommunalen Wertstoffhof bringen. | Foto: Christina Balder

Region. Sie kündigen sich oft mit Wurfzetteln an, fahren dann mit Transportern durch Städte und Dörfer und nehmen eingestaubte Elektrogeräte mit: Die Schrottsammler. Fast jeder hat sie schon einmal gesehen und manche haben ihnen auch die alten Geräte überlassen. Aber: Wer das tut, der handelt in der ganzen Region illegal, denn oft genug landen die ausgeschlachteten Hüllen sorglos auf Wald und Wiese. regionalHeute.de ist der Sache nachgegangen.



Eigentlich ist die Entsorgung von Elektroschrott bundeseinheitlich geregelt: Nach §18 Kreislaufwirtschaftsgesetz müssen gewerbliche Schrottsammler teils hohe Auflagen erfüllen, um überhaupt sammeln zu dürfen. So müssen etwa die Entsorgungswege des unbrauchbaren Schrotts im Vorhinein angegeben werden und auch der Weg der recycelten Teile muss dargelegt werden. Ansonsten ist es privaten Schrottsammlern gar nicht erst erlaubt, sich auf den Weg zu machen. Viele tun es trotzdem. Elektroschrott zu sammeln, ist privaten Sammlern sogar ganz verboten. Die zugelassenen Abgabeorte sind nach §12 Elektrogesetz damit die öffentlich-rechtlichen Abgabestellen, wie kommunale Wertstoffhöfe, die Elektroeinzelhändler und die Hersteller von Elektrogeräten.

Wer abgibt, macht sich mitverantwortlich


Bereits in der vergangenen Woche hat die Stadt Wolfsburg davor gewarnt, solchen Elektroschrottsammlern Altgeräte mitzugeben. Wer das tue, der müsste mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen, das letztlich in einer Geldstrafe münden kann. Grundsätzlich handeln die Landkreise und Städte hier gleich: Wenn sie von einer illegalen Elektroschrottsammlung erfahren, schalten sie die Polizei ein. Auch die Ordnungsbehörden würden diese Fälle verfolgen. Je nach Schwere würde ein Verfahren eingeleitet, meist wegen Verstößen gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz, die Gewerbeordnung oder, in schweren Fällen, gegen das Strafgesetzbuch, genauer wegen unerlaubtem Umgang mit Abfällen. Denn die nicht verwertbaren Materialien landeten oft genug in der Natur. Tiere und Pflanzen würden geschädigt, aus manchen Geräten laufe noch Öl aus.

Entsprechend seien die Strafen, wenn sie zurückverfolgt werden. Im Gebiet der Polizeidirektion Braunschweig sind seit 2016 81 solcher Verfahren eingeleitet worden, zusätzlich zu sechs Strafverfahren. Bei den Landkreisen und Städten der Region ist die Zahl der Vergehen, die in diesem Zusammenhang verfolgt würden, sehr unterschiedlich. Während in Braunschweig und Peine etwa keine Verfahren dieser Art vorliegen, hat der Landkreis Goslar in 2021 allein 33 verfolgt, von denen 26 tatsächlich rechtskräftig wurden. In Salzgitter sind bereits in diesem Jahr 13 Verfahren eingeleitet worden. Polizei und Verwaltungen jedenfalls raten unisono seine alten Geräte kostenlos bei den kommunalen Wertstoffhöfen abzugeben. Das schütze in jedem Fall vor einer Strafe.


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