Wolfenbüttel. Nach Alkoholtestkäufen im Stadtgebiet zieht das Jugendamt des Landkreises eine erschreckende Bilanz: An fünf von zehn der kürzlich im Stadtgebiet Wolfenbüttel überprüften Verkaufsstellen wurde hochprozentiger Alkohol an unter 18-Jährige verkauft, heißt es in einer Pressemitteilung des Landkreises Wolfenbüttel.
Der Ablauf der Testkäufe war immer gleich: Zusammen mit einer Tüte Chips und einer Flasche Saft versuchten Minderjährige auch eine Flasche Wodka zu erwerben. „Ein typisches und auffälliges Warensortiment“, findet die Präventionsbeauftragte des Landkreises Michaela Knabe. „Trotzdem erhielten die Jugendlichen in der Hälfte der Fälle ohne Probleme den hochprozentigen Alkohol.“ Das sei vor dem Hintergrund der seit 2014 deutlich gestiegenen Zahl von Testkäufen ein nicht hinnehmbarer Umstand. Dabei sei es für Verkäuferinnen und Verkäufer einfach, anhand des Personalausweises eine Altersfeststellung vorzunehmen, so die Präventionsbeauftragte. Oft gebe es ein akustisches Signal an den Kassen, wenn hochprozentige Getränke über den Scanner gezogen werden. „Einige Verkaufskassen zeigen sogar das Datum an, vor dem die betreffende Person geboren sein muss“, erklärt Michaela Knabe.
Die Folgen bei Fehlverhalten können für das Verkaufspersonal drastisch ausfallen: Neben einer Anzeige als Ordnungswidrigkeit können arbeitsrechtliche Schritte drohen. Wird festgestellt, dass die vorgeschriebenen Belehrungen des Verkaufspersonals nicht konsequent durchgeführt werden, kann dies auch Folgen für die Betreiber der Verkaufsstellen haben. „Schlimmer sind für mich die Folgen für die Jugendlichen“, so Michaela Knabe. „Oft frage ich die Verkäuferinnen oder Verkäufer, wie sie es finden würden, wenn ihre eigenen Kinder so problemlos an Alkohol kommen könnten. Die verblüffende Antwort: 'Ich möchte nicht, dass mein Kind so leicht an Alkohol kommt.' Das ist doch merkwürdig, oder?“
Die Alkoholtestkäufe in Regie des Jugendamtes werden von der Präventionsbeauftragten der Polizei Monika Rohde unterstützt. Zum Einsatz kommen dabei Jugendliche, die vorher speziell auf ihre Aufgabe vorbereitet werden. Die Präventionsbeauftragten von Polizei und Jugendamt führen nach den Testkäufen Informationsgespräche mit Inhabern oder Verkaufspersonal und klären über die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes auf.
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