Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vor 65 Jahren - „Politisches Wunder aus heutiger Sicht“




Anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte am 10. Dezember hat der scheidende Auslandsbischof der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Martin Schindehütte, an die Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Vollversammlung der Vereinten Nationen im Jahre 1948 erinnert.

„Dass sich die Delegierten der UN-Mitgliedsstaaten damals vor genau 65 Jahren auf diesen Kompromisstext einigen konnten, erscheint aus heutiger Sicht wie ein politisches Wunder. In einer schwierigen Zeit haben Menschen aus Ost und West, Nord und Süd zueinander gefunden, um grundlegende Menschenrechte zu beschreiben. Das ist Grund zu großer Dankbarkeit.“ Schindehütte wies darauf hin, dass der Ökumenische Rat der Kirchen in Gestalt seiner Kommission für Internationale Angelegenheiten seinerzeit entscheidenden Anteil an der Formulierung der 30 Artikel der Menschenrechtserklärung hatte. Aus diesem historischen Beitrag erwachse „eine besondere Verpflichtung der christlichen Kirchen, für die Achtung und den Schutz der Menschenrechte einzutreten. Überall auf der Welt“, so Schindehütte weiter.

Zugleich mahnte der Auslandsbischof zum weiteren Engagement: Auch nach 65 Jahren existierten die Menschenrechte in vielen Ländern nur auf dem Papier. Immer noch würden Menschen aufgrund ihrer religiösen oder politischen Überzeugung, wegen ihrer Herkunft oder ihrer sexuellen Identität fundamentale Rechte vorenthalten. „Als Kirchen bleiben wir davon überzeugt, dass der Mensch als Gottes Ebenbild eine unveräußerliche Würde hat, die es zu schützen gilt“ Daher dürften die Kirchen auch nicht nachlassen, gemeinsam mit Menschenrechtsorganisationen auf bestehende Missstände hinzuweisen und zu ihrer Überwindung beizutragen.


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