Appell an Führerscheinprüflinge: TÜV bittet um aktuellen Corona-Test

Die bisher entwickelten und angewandten Schutz- und Hygienemaßnahmen hätten sich zwar bewährt, erscheinen bei immer neuen Mutanten aber allein nicht mehr ausreichend, um eine weitere „Notbremse“ auch bei den Fahrerlaubnisprüfungen zu verhindern.

Eine medizinische Maske im Auto ist dennoch der Mindeststandard. Symbolbild.
Eine medizinische Maske im Auto ist dennoch der Mindeststandard. Symbolbild. | Foto: Julia Seidel

Wolfenbüttel-Halchter. TÜV NORD ruft in einer Gemeinschaftsaktion alle Führerscheinprüflinge dazu auf, mit einem aktuellen Corona-Test zur Theorie- und zur Praxisprüfung zu erscheinen, so, wie man es vom Einkauf oder vom Friseurbesuch her kennt. Der Grund dafür sind steigende Infektionszahlen und die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes. Die Arbeitsschutzverordnung verpflichtet Unternehmen, das heißt den TÜV NORD in gleicher Weise wie die Fahrschulen, zum Testangebot für alle Mitarbeitenden. Parallel dazu richten die TÜV NORD-Prüferinnen und -Prüfer jetzt einen Appell an alle Bewerbenden mit dem Ziel, auch morgen noch ‚sicher prüfen zu dürfen‘. Dies teilt der TÜV in einer Pressemitteilung mit.


Die bisher entwickelten und angewandten Schutz- und Hygienemaßnahmen hätten sich zwar bewährt, erscheinen bei immer neuen Mutanten aber allein nicht mehr ausreichend, um eine weitere „Notbremse“ auch bei den Fahrerlaubnisprüfungen zu verhindern.

Alle Bewerbenden werden aufgerufen, mit aktuellem Corona-Test zur Führerscheinprüfung (sowohl Theorie, als auch Praxis) zu erscheinen – so, wie sie es auch aus Modellprojekten, vom Einkauf oder Friseurbesuch kennen. Sowohl Sachverständige als auch Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer würden die Testangebote ihrer Arbeitgeber umfassend nutzen. „Wir sitzen zu dritt in einem Fahrzeug; von einem Coronatest profitieren doch alle gleichermaßen. Das senkt das Infektionsrisiko und macht unsere Prüfung noch ein Stück sicherer und auch entspannter“, erläutert Andreas von Wedelstedt, Teamleiter für das Fahrerlaubniswesen in der Region Braunschweig-Göttingen, das Ziel der Gemeinschaftsaktion.

Alle Beteiligten würden bei den Prüfungen den vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz tragen – eine medizinische Maske sei der Mindeststandard, eine FFP2-Maske werde empfohlen. In NRW sei die FFP2-Maske bei der praktischen Prüfung schon vorgeschrieben. Die bekannten Schutzmaßnahmen Abstand, Hygiene, Lüften seien weiterhin uneingeschränkt erforderlich und umzusetzen. Maßnahmen zur Kontaktnachverfolgung seien zu beachten – die Nutzung der Corona-WarnApp werde empfohlen.

Die Initiative gelte nur solange als freiwilliger Appell, wie landes- oder kommunalspezifische Regelungen keine darüberhinausgehenden Maßnahmen fordern beziehungsweise vorschreiben. Weitere Infos gebe es unter https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/corona-update/


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