Arbeitsagentur rät: Kindergeld nach der Schule – Antrag rechtzeitig stellen

Mit dem Ende der Schule steht bei vielen Eltern die Frage im Raum, wie es mit dem Kindergeld weiter gehen kann. Eine Antwort darauf liefert die Agentur für Arbeit.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Region. Über 18-Jährige können Kindergeld erhalten, darauf weist die Agentur für Arbeit Braunschweig-Goslar hin. Eltern sollten den Antrag frühzeitig stellen und Unterlagen einreichen.



Das aktuelle Schuljahr endet und auch Eltern von Braunschweig bis Braunlage sind unsicher, wie es mit der Zahlung des Kindergeldes weitergeht. Eine Frage beschäftigt viele von ihnen: Muss sich das Kind eventuell sogar arbeitslos melden, bis es mit seiner Ausbildung oder seinem Studium beginnt?

Grundsätzlich erhalten Eltern für Kinder bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld. Aber auch nachdem das 18. Lebensjahr vollendet ist, kann Anspruch auf Kindergeld bestehen, zum Beispiel, wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung, ein Studium oder ein Praktikum absolviert.

Zudem kann während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Dienste (FSJ, FÖJ, anerkannte Freiwilligendienste im Ausland) Kindergeld gezahlt werden. Da es nach dem Schulende aber in aller Regel nicht nahtlos weitergeht, gibt es Kindergeld ebenfalls während einer Übergangsphase von längstens vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten.

Verlängerung in Ausnahmefällen


Zieht sich die Unterbrechung unverschuldet etwas länger hin, kann für ein Kind weiterhin Kindergeld gezahlt werden. Voraussetzung dafür ist, dass es sich aktiv um einen Ausbildungs- oder Studienplatzplatz bemüht oder nach Zusage auf den Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums wartet. Hierfür genügt die Zusendung eines Nachweises über den Ausbildungs- oder Studienbeginn oder einer Schulbescheinigung an die Familienkasse vor Ort. Eine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit ist in diesem Zeitraum nicht erforderlich. Wichtig ist immer, die Pläne des Kindes nach Schulzeitende schriftlich mitzuteilen. So können die Zahlungen aufrechterhalten werden.

Auch für volljährige Kinder kann das Online-Angebot unter www.familienkasse.de genutzt werden. Hier können Nachweise über den Ausbildungs- oder Studienbeginn sowie Schulbescheinigungen bequem elektronisch an die Familienkasse übermittelt werden. Über den Internetauftritt sind neben weiteren Online-Angeboten auch weiterführende Informationen, Antragsformulare und Nachweisvordrucke verfügbar.


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