Asse 2: Rat beschließ Resolution zur Rückholung von radioaktiven Abfällen

Der Rat stellt klare Forderungen und möchte, dass der Prozess neu strukturiert wird.

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Alexander Panknin; pixabay

Wolfenbüttel. Eine Resolution zur Zwischenlager Standortsuche und zum weiteren Handeln des Bundes im Rahmen der rückzuholenden radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II hat der Rat der Stadt Wolfenbüttel in seiner Sitzung vom heutigen Mittwoch mehrheitlich beschlossen. Dies teilte die Stadt mit.



In Anlehnung an die vom Kreistag des Landkreises Wolfenbüttel am 26. September 2022 verabschiedete Resolution fordert die Stadt Wolfenbüttel die Bundespolitik, insbesondere das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) ergänzend und unmissverständlich auf, der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) einen entsprechenden Auftrag zu erteilen.

Forderungen


Es soll einen fairen, transparenten, wissenschaftlichen Vergleich Asse naher und Asse ferner Standorte für ein Zwischenlager, welcher von einer unabhängigen Institution begleitet wird, geben.

Weiterhin soll eine Gefahrenanalyse für das Szenario „überirdische Konditionierung der radioaktiven Abfälle“ im Umkreis von null bis fünf Kilometer um die Schachtanlage sowie eine vergleichende Analyse, für alternative Verfahren erstellt werden.

Die Einrichtung eines allgemeinen dauerhaften Gesundheitsmonitorings, welches unabhängig vom Rückholprozess durchgeführt wird und die Bevölkerung in einem Radius von mindestens fünf Kilometer in den Blick nimmt, sei ebenfalls erforderlich. Das Monitoring müsse die ganze Breite möglicher Strahlenbelastungen erfassen und mit deutlichem zeitlichen Vorlauf erfolgen, um Langzeitvergleiche zu ermöglichen.

Darüber hinaus fordert die Stadt Wolfenbüttel das BMUV auf, zu veranlassen, dass mit sofortiger Wirkung sämtliche Handlungen im Rahmen des Rückholprozesses unterlassen werden, für die noch keine Genehmigungen vorliegen. Damit einhergehend soll eine Neustrukturierung des Prozesses erfolgen, in dem zunächst auf Grundlage unabhängiger sachkundiger Experten Vorhaben beschrieben, anschließend genehmigt und schließlich geplant werden.

Es soll weiterhin eine Neugestaltung des Begleitprozesses hin zu einem Beteiligungs- und Mitwirkungsprozess geben, der die Einbindung lokaler -und wissenschaftlicher Expertisen sowie der Bundes- und Landespolitik vorsieht.

Ein unabhängiges, fortwährendes Monitoring der BGE und ihrer Vorhaben hinsichtlich der Rückholung, Konditionierung und Lagerung des Atommülls, durch unabhängige Experten müsse ebenfalls beauftragt werden.


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