Asse. Die BGE hat nun einen Standort für die Baumaßnahmen ermittelt und ein Raumordnungsverfahren (ROV) beantragt. Wegen des übergeordneten Interesses wurde das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Braunschweig als obere Landesplanungsbehörde durch das Land Niedersachsen mit der Durchführung des Raumordnungsverfahrens beauftragt. Bevor das ROV eingeleitet werden kann, wurde in einer hybriden Antragskonferenz am vergangenen Montag mit etwa 45 Vertretern aus Kommunen, Landkreis Wolfenbüttel, Behörden und Verbänden die von der BGE eingereichte Unterlage erörtert.
Wie das Amt für regionale Landesentwicklung am Freitag berichtet, sei das von der BGE als Standort der Maßnahmen beantragte Gebiet in unmittelbarer Nähe zur Schachtanlage Asse II an diesem Tag Gegenstand vieler Fragen, Anträge und Hinweise gewesen
Regionale Landesentwicklung verspricht sorgfältige Prüfung
„Die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II beschäftigt die Region seit langer Zeit. Es besteht Einigkeit, dass die Fässer nicht im ehemaligen Salzbergwerk bleiben können. Wir werden in dem anstehenden Verfahren sehr sorgfältig und transparent prüfen, ob der vorgeschlagene Standort für die erforderlichen Baumaßnahmen zur Rückholung und insbesondere für die Abfallbehandlungsanlage und Zwischenlagerung des Atommülls infrage kommt", so Dr. Ulrike Witt, Landesbeauftragte für regionale Landesentwicklung Braunschweig.
Jens Köhler, BGE-Projektleiter Stilllegung Asse, begrüßt das anstehende Raumordnungsverfahren ebenfalls: „Die BGE ist dankbar dafür, dass das Amt für regionale Landesentwicklung mit der Antragskonferenz in das Raumordnungsverfahren eingetreten ist. In diesem Verfahren wird das Gesamtprojekt "Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II" in den Blick genommen - und damit der Rahmen abgesteckt, innerhalb dessen die BGE in insgesamt vier Antragskomplexen zur Rückholung arbeiten kann. Wir sind froh, dass das Projekt Rückholung/Stilllegung dadurch weiter an Fahrt aufnimmt."
Lex Asse
Als verfahrensführende Behörde wird das ArL Braunschweig die Beiträge aus der Antragskonferenz sowie die schriftlich eingehenden Hinweise nun auswerten. Auf dieser Basis werde anschließend der räumliche und inhaltliche Untersuchungsrahmen festgelegt, also das Gebiet, worauf sich das Verfahren beziehen wird. Ebenfalls wird der BGE mitgeteilt, wie die erforderlichen Unterlagen und welche Gutachten für das Raumordnungsverfahren zu erstellen bzw. zu ergänzen sind.
Die Rückholung der radioaktiven Abfälle und unverzügliche Stilllegung der Schachtanlage Asse II im Landkreis Wolfenbüttel ist als „Lex Asse" festgeschriebener Bestandteil des Atomgesetzes. Für die Bergung, Charakterisierung, Konditionierung und Zwischenlagerung der etwa 126.000 Fässer schwach- und mittelradioaktiven Mülls müssen ein neuer Schacht sowie eine Abfallbehandlungsanlage und Lagerhalle eingerichtet werden. Hierfür wurde die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) durch den Gesetzgeber beauftragt.
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