Wolfenbüttel. Der Atommüll aus der Asse könnte nach Auffassung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) möglicherweise eher geborgen werden als bislang angenommen. Hierfür hätten Experten des BfS ein konkretes Arbeitspapier entwickelt, welches am heutigen Mittwoch der Asse-II-Begleitgruppe sowie Vertretern der Umweltministerien, im Informationszentrum in Remlingen vorgestellt wird. Dies bestätigte BfS-Pressesprecherin Ina Stelljes auf Nachfrage von WolfenbüttelHeute.de.
Konkret würde man drei Optimierungs-Vorschläge zur Aussprache stellen, die sich in einem sehr frühen Stadium befänden und keines Wegs spruchreif seien. Ein Vorschlag sieht dabei die Einkürzung von Prozessen vor. Statt Kammern probeweise zu öffnen, um dann folgend eine probeweise Rückholung durchzuführen, könnten diese beiden Schritte entfallen und die sofortige Rückholung direkt nach der Anbohrung eingeleitet werden.
Ein weiterer Vorschlag beschäftigt sich mit den Kammern 7 und 8a, die noch geöffnet seien und über deren Beschaffenheit man viele Erkenntnisse habe. Für diese Kammern könnte man die Arbeiten vorziehen, während parallel die Erkundungsarbeiten an den anderen Kammern weitergehen sollten, um bessere Planungsdaten zu bekommen. Diese Daten könnten spätere Genehmigungsverfahren beschleunigen.
Wie viel Zeit sich hierdurch einsparen lässt könne man jedoch noch nicht konkret einschätzen. Bislang ging man frühestens im Jahr 2033 von einer Rückholung aus.
Aktualisiert, 13:05 Uhr
Das Bundesamt für Strahlenschutz informiert nun in einer Pressemitteilung, die wir an dieser Stelle ungekürzt veröffentlichen:
Arbeitsgruppe stellt Verbesserungsmöglichkeiten für die Bergung der Asse-Abfälle vor
Veränderte Rahmenbedingungen bieten neue Optimierungsmöglichkeiten bei der Faktenerhebung / BfS informiert über erste Überlegungen einer Expertengruppe
Verfahren bei einmaligen Projekten wie der Asse, die sich über längere Zeiträume erstrecken, sind zwangsläufig Veränderungen unterworfen und müssen immer wieder neu bewertet werden. Der Präsident des BfS, Wolfram König, hat daher mit Inkrafttreten der Lex Asse den Auftrag erteilt, die Abläufe der Faktenerhebung zu überprüfen. Hintergrund war, dass die bisherigen Erfahrungen bei der Erkundung und den Zeitabläufen der Genehmigungsverfahren gezeigt hatten, dass diese nicht im Einklang stehen mit dem Ziel einer möglichst zügigen Rückholung. Zudem hat sich seit dem Start der Faktenerhebung die Rechtslage verändert: Die 2013 in Kraft getretene Lex Asse eröffnet neue rechtliche Möglichkeiten. So sind etwa die notwendigen grundsätzlichen Abwägungen des Strahlenschutzes bereits bei der Erarbeitung der Lex Asse erfolgt. Zuvor hatte das Bundesumweltministerium im Jahr 2010 die damals geltende Rechtslage aufgegriffen und festgelegt, dass vor Beginn der Rückholung eine Faktenerhebung erfolgen soll. Dabei sollten zwei Kammern probeweise erkundet werden, um die Machbarkeit der Rückholung zu überprüfen. Mit Inkrafttreten der Lex Asse bedarf es keiner Rechtfertigung mehr in Bezug auf einzelne Maßnahmen oder Stilllegungsvarianten.
Diesen Veränderungen trägt das BfS Rechnung, indem es grundsätzlich die Verfahren überprüft und nach Möglichkeit verbessert. Eine vom BfS-Präsidenten beauftragte Arbeitsgruppe bestehend aus Fachleuten des BfS und der Asse-GmbH stellt daher aktuell Überlegungen vor, wie sich das Erkundungsprogramm rund um die Einlagerungskammern optimieren lässt, um die Abläufe bei der Rückholung zu verbessern. An dem ersten Gespräch haben sowohl Vertreter des Bundes- und des Landesumweltministerium teilgenommen als auch Vertreter der Asse-2-Begleitgruppe.
Gesammelte Erfahrungen beeinflussen weitere Planungen
Weitere wichtige Veränderungen ergaben sich in den vergangenen Jahren über die Erfahrungen, die gesammelt wurden. Bei den bisherigen Untersuchungen der Kammer 7 hat das BfS wichtige Erkenntnisse zum Zustand der Kammer gewonnen. Es hat sich dabei aber auch gezeigt, dass die Genehmigungsverfahren und Abläufe zu lange dauern. Zudem wissen die Experten, dass sich einzelne Ergebnisse nicht auf andere Kammern übertragen lassen, wie es anfangs geplant war. Ungewissheiten bei den Planungen führen aber zu hohen Genehmigungsauflagen, die wiederum die Abläufe verzögern statt sie zu verbessern. Auch diese Bedingungen sind in die Überlegungen zu einem optimierten Vorgehen der Expertengruppe mit eingeflossen.
Mögliche Veränderungen im Teilprojekt Faktenerhebung
Eine mögliche Variante, die die Experten vorgestellt haben, besteht darin, mit der Bergung der Abfälle aus zwei Kammern so bald wie möglich zu beginnen. Es handelt sich um die Kammer 8 auf der 511-Meter-Ebene sowie um Kammer 7 auf der 725-Meter-Ebene. Da bei diesen Kammern umfänglich Daten aus der Vergangenheit vorliegen, wäre bei diesen eine zügigere Planung der Bergung möglich. Ob alle notwendigen Voraussetzungen rechtzeitig eingerichtet sind, um eine frühere Bergung zu ermöglichen, ist noch zu prüfen. Bei dieser Variante könnten Erfahrungen mit Bergungstechniken gesammelt werden. Die Erkenntnisse wären wertvoll für die weitere Rückholungsplanung der anderen Einlagerungskammern.
Verkürzung der bisher geplanten Arbeitsschritte
Die Expertengruppe empfiehlt des Weiteren, auf die letzten beiden Schritte der Faktenerhebung zu verzichten. Zur bisherigen Planung der Faktenerhebung gehörten
· Das Erkunden der Kammern
· Probeweises Öffnen der Kammern
· Probeweises Bergen der Abfälle
Die letzten beiden Arbeitsschritte könnten entfallen, da sie in erster Linie auf die Rechtfertigungsprüfung ausgelegt waren.
Daten für eine verbesserte Rückholungsplanung
Ebenfalls empfiehlt die Expertengruppe, parallel zur vorgezogenen Bergung der Kammern 8 und 7, die restlichen 11 Einlagerungskammern zu erkunden, um eine möglichst detaillierte und sichere Rückholungsplanung zu ermöglichen. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass zu große Ungewissheiten zu hohen Sicherheitsauflagen führen, die das Verfahren behindern können.
Ziel der Arbeitsgruppe sowie des Gesprächs am 15. April ist es, einen Denkanstoß für mögliche Lösungen zu geben. Was davon gemeinsam tragfähig ist, ist in der weiteren Diskussion zu prüfen.
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