Wolfenbüttel. Früher war diese Zeit tabu für jeden Lärm, jeder wusste dies und (fast) jeder hielt sich auch daran. Die Rede ist von der Mittagsruhe. Heute sieht das anders aus, obwohl es diese Ruhezeit weiterhin gibt. Die Stadtverwaltung weist daraufhin, dass die Mittagsruhe nach wie vor eingehalten werden muss.
Das Nichteinhalten der Mittagsruhe sorgt in Wolfenbüttel ab und an für „Nachbarschaftsprobleme“, denn der Lärm geht jenen auf die Nerven, die sich auf die Mittagsruhe oder vielleicht ein ruhiges Wochenende freuen. Dabei ist im sogenannten Ortsrecht geregelt, wann laute Maschinen und Geräte eingesetzt werden dürfen und wann nicht.
Von 13 bis 15 Uhr ist Ruhe angesagt
Gartenmaschinen wie Rasenmäher und Motorsägen dürfen demnach nur werktags, also Montag bis Samstag, von 7 bis 13 Uhr und von 15 bis 19 Uhr benutzt werden. In der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Wolfenbüttel ist ausdrücklich vermerkt, dass während der Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr geräuschvolle Arbeiten, die unbeteiligte Personen, zum Beispiel Nachbarn, erheblich belästigen, nicht vorgenommen werden dürfen.
Sonntags sind Arbeiten mit lauten Maschinen grundsätzlich verboten. Von der Mittagsruhe ausgenommen sind notwendige Arbeiten landwirtschaftlicher und gewerblicher Betriebe und Arbeiten, die der Verhütung oder Beseitigung eines Notstandes dienen.
Rücksicht nehmen
Jeder hat sich also so zu verhalten, dass andere nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar durch Lärm belästigt und beeinträchtigt werden. Gegenseitige Rücksichtnahme, Einhaltung der üblichen Ruhezeiten und Vermeidung von unnötigem Lärm sind noch immer der beste Weg, um Lärmbelästigungen und daraus resultierende Nachbarschaftsstreitigkeiten erst gar nicht entstehen zu lassen.
Wie dies andere Kommunen regeln, lesen Sie hier:
https://regionalleben.de/ruhezeiten-in-der-region/