Aus der Traum von der Landesgartenschau?

Die Verwaltung hat eine neue Beschlussempfehlung für die Ratsgremien verfasst. Eine Entscheidung soll im September fallen.

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Symbolbild | Foto: Anke Donner

Wolfenbüttel. Seit Jahren lebte der Traum von einer Landesgartenschau in Wolfenbüttel. Doch der scheint nun vorerst ausgeträumt zu sein. Die Verwaltung schlägt den Ratsgremien vor, keine Bewerbung für die Landesgartenschau 2030 einzureichen. Erst 2027 wolle man sehen, ob eine Bewerbung für die Landesgartenschau 2034 möglich sei.



Mit dem Thema beschäftigt sich zunächst der Ausschuss für Kultur, Tourismus und Städtepartnerschaften am 5. September. Eine Entscheidung fällt der Rat der Stadt am 18. September. Folgt eine Mehrheit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung,
würde die Machbarkeitsstudie nicht über den aktuellen Entwurfsstand hinaus fertiggestellt. Das bisherige Konzept würde als Freiraumentwicklungskonzept beschlossen und in künftige Entscheidungen über die Entwicklung der Freiräume im Stadtzentrum einbezogen.


Konzentration auf bestehende Projekte


Grundlage für die Abkehr vom Termin 2030 sei für die Verwaltung die gemeinsame Sitzung der Ausschüsse für Bau, Stadtentwicklung und Umwelt sowie Kultur, Tourismus und Städtepartnerschaften am Dienstag dieser Woche gewesen. Zwar sei das vorgestellte Konzept von den Ausschussmitgliedern ausnahmslos positiv bewertet worden, dennoch habe die Mehrheit der Wortbeiträge dazu tendiert, sich auf bestehende Projekte und Aufgaben zu konzentrieren.

Hohe finanzielle Belastung


Insbesondere die Herausforderungen in den Bereichen Bildung, Soziales und Energiewende führten zu baulichen Projekten mit hoher Relevanz für den städtischen Haushalt. Und die Landesgartenschau würde hier eine hohe finanzielle Belastung bedeuten. Derzeit gehe man von Gesamtkosten in Höhe von 42,3 Millionen Euro aus. Der städtische Anteil wird auf 37,3 Millionen geschätzt. Wie viel davon durch Fördergelder gedeckt werden könne, sei ungewiss.

15.000 Euro einsparen wolle man dagegen dadurch, dass die Eckpunkte der Machbarkeitsstudie nicht in ein finales und bewerbungsreifes Dokument überführt und somit auf eine Bewerbungsbroschüre verzichtet wird.

Allerdings seien zahlreiche Maßnahmen aus dem Konzept vielversprechende Impulse für die Entwicklung der innerstädtischen Grünflächen und Freiräume. Das vom Büro arc.grün erarbeitete Gesamtkonzept solle daher als Freiraumentwicklungskonzept bei der Weiterentwicklung der Innenstadt berücksichtigt werden.

Neue Chance 2034?


So ganz will die Verwaltung die vom Büro arc.grün herausgearbeiteten Potentiale und die Konzeptidee nicht aufgeben. Man empfehle, in der nächsten Ratsperiode über eine Bewerbung für eine Landesgartenschau 2034 zu beraten. Mit zusätzlichem Vorlauf könnten regionale Akteure und die Bevölkerung noch besser eingebunden werden. Daher schlägt die Verwaltung vor, im Frühjahr 2027 über die Rahmenbedingungen für eine Bewerbung für eine Landesgartenschau 2034 zu beraten.

Dabei sollten möglicherweise geänderte Fördermitteloptionen, Synergien zu ohnehin geplanten Projekten und Erkenntnisse aus der Landesgartenschau 2026 in Bad Nenndorf in die Beratung einfließen. Der Sachstandsbericht der Verwaltung als Grundlage für eine solche Beratung sollte ausdrücklich keine Überarbeitung des vorliegenden Entwurfs einer Machbarkeitsstudie sein. Sollte der Rat der Stadt im Jahr 2027 eine Bewerbung für 2034 beschließen, wäre zur voraussichtlichen Bewerbungsfrist (Herbst 2028) ausreichend Zeit für eine aktualisierte Konzeption.


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