Wolfenbüttel. Der städtische Bauausschuss befasst sich in der kommenden Woche mit der Frage, wie die weitere Gestaltung der Fußgängerzone aussehen soll. Genauer gesagt geht es um den Abschnitt der Langen Herzogstraße zwischen Breiter Herzogstraße und Okerstraße. Zwei Varianten werden von der Verwaltung dazu nun vorgelegt, in einer würde der obere Teil der Fußgängerzone wieder für den Autoverkehr freigegeben.
Der östliche Bereich der Wolfenbütteler Fußgängerzone war schon immer ein wenig das Stiefkind der Innenstadt. Besonders, seit große Geschäfte wie Bähr ihre Türen schlossen. Der tote Teil der Innenstadt soll nun wiederbelebt werden. Darauf hatten sich Verwaltung und Politik bereits geeinigt. Auch Fördermittel stünden dafür zur Verfügung. Nun steht die Frage im Raum, wie man der Langen Herzogstraße und der Okerstraße neues Leben einhauchen kann.
Da in den letzten Jahren immer wieder die Frage aufkam, ob der östliche Abschnitt der Langen Herzogstraße nicht für den motorisierten Verkehr geöffnet werden könnte, habe das Ingenieurbüro Damer und Partner, die mit der Neuplanung der Fußgängerzone beauftragt sind, in einer ersten Entwurfsskizze zwei Ausbauvarianten für diesen Bereich erarbeitet.
Autos ja oder nein?
In der ersten Variante soll die Fußgängerzone als solche auch beibehalten werden und soll barrierefrei mit einem taktilen Leitsystem ausgebaut werden. Die gastronomischen Außenbereichsnutzungen in diesem Bereich und auf dem „Platz“ an der Okerstraße sowie die Geschäftsauslagen der Geschäfte können uneingeschränkt weiter genutzt werden. Laufbeziehungen zwischen dem mittleren und westlichen Teil der
Fußgängerzone zur Breiten Herzogstraßen bleiben bestehen und können ohne Störungen durch den motorisierten Verkehr weiter uneingeschränkt genutzt werden. Die Möglichkeit der Entwicklung dieses Abschnitts der Fußgängerzone für den Einzelhandel, Dienstleistern und gastronomischen Nutzungen bleibe so bestehen.
Die zweite Ausbauvariante sieht den Ausbau für den motorisierten Verkehr mit einer Einbahnstraßenregelung vor. Mit der Öffnung des östlichen Abschnitts der Langen Herzogstraße ab der Okerstraße für den motorisierten Verkehr sei eine Verkehrsbelastung von 300 bis 500 Autos am Tag zu erwarten, heißt es in der zu beratenden Vorlage. Der Charakter der Fußgängerzone mit Aufenthaltsfunktionen müsste der Trennung von Fahrbahn und Gehweg weichen, da der durchfahrende Verkehr keine untergeordnete Rolle spielen würde. Gleiches würde für die Ausweisung von verkehrsberuhigten Bereichen gelten. Daher komme nur eine Trennung von Gehweg und Straßenverkehrsfläche mittels Hochbord infrage. Fahrzeuge würden in diesem Fall von der Breiten Herzogstraße über die Lange Straße und Okerstraße geleitet und Richtung Norden zum Rosenwall hin abgeführt werden.
Der Gedanke, die Lange Herzogstraße in diesem Bereich im Zweirichtungsverkehr auszubauen, wurde aufgrund des geringen Straßenraums und dem damit verbundenen kompletten Verzicht auf außengastronomische Nutzungen und Geschäftsauslagen, nicht weiterverfolgt.
Verwaltung empfiehlt Variante 1
Die Öffnung des östlichen Abschnitts für den Verkehr zu erheblichen Einbußen der Aufenthaltsqualität durch massiven Parksuchverkehr, bei nur acht angedachten neuen Stellplätzen würde zulasten der dort ansässigen Einzelhändler und Gastronomen führen. Außerdem sei es fraglich, ob es noch mit den beantragten städtebaulichen Zielen übereinstimmt und weiterhin förderfähig sei. Die Verwaltung plädiert für die Variante 1, also dafür, den östlichen Abschnitt der Langen Herzogstraße weiterhin als Fußgängerzone auszubauen. Und so lautet auch die Beschlussempfehlung der Verwaltung an den Bauausschuss.
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