„Polizeikontrollen nach Hautfarbe dürfen in unserer Gesellschaft keinen Platz haben“, begrüßt der Vorstandsvorsitzende des AWO-Bezirksverbandes Braunschweig, Rifat Fersahoglu-Weber, das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz, wonach die Hautfarbe kein zulässiges Auswahlkriterium für Polizeikontrollen darstellen darf.
Von dem Urteil erhofft sich Fersahoglu-Weber eine Signalwirkung für die gesamte Gesellschaft: „Der Grundsatz staatlichen Handelns muss die Gleichbehandlung nach Artikel 3 Grundgesetz sein. Staatliche Institutionen haben eine Vorbildfunktion und müssen ganz klar zeigen, dass alle Menschen gleich zu behandeln sind“, stellt Fersahoglu-Weber klar.
Das Urteil des OVG Rheinland-Pfalz hat eine hohe Bedeutung für die Arbeit der Polizei und alle anderen staatlichen Stellen in Deutschland und hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz, das in vorheriger Instanz „racial profiling“ erlaubte, für unwirksam erklärt. „Diese Rechtsprechung muss sich nun in der täglichen polizeilichen Praxis widerspiegeln“, fordert Fersahoglu-Weber.
Die AWO fühlt sich seit ihrer Gründung 1919 den Grundwerten Solidarität, Toleranz, Gleichheit, Freiheit und Gerechtigkeit verpflichtet und hat sich unter anderem auf ihrer Bezirkskonferenz 2012 erneut gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ausgesprochen.
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