„Wir brauchen eine sozial gerechte Energiepolitik. Die Kosten der Energiewende dürfen nicht an den privaten Haushalten hängen bleiben“, kommentiert der stellvertretende AWO-Vorstandsvorsitzende Dirk Bitterberg die heute veröffentlichten Zahlen des Statistischen Bundesamts. Obwohl der Stromverbrauch privater Haushalte seit 2005 nahezu gleich geblieben sei, müssten diese im gleichen Zeitraum eine Kostensteigerung von über 30 Prozent tragen. „Großverbraucher müssen deutlich stärker als bisher an den Kosten der Energiewende beteiligt und private Haushalte dadurch entlastet werden“, fordert Bitterberg.
Die gestiegenen Strompreise müssten sich zudem in den Hartz-IV-Regelsätzen widerspiegeln. „Der Zugang zu Strom ist eine Grundlage für gesellschaftliche Teilhabe. Wenn wir Preissteigerungen im Rahmen der Energiewende nicht vermeiden können, müssen selbstverständlich auch die Sozialleistungen angepasst werden“, argumentiert Bitterberg. Nur so könne man verhindern, dass Strom ein Luxusgut werde und eine Spaltung der Gesellschaft riskiert werde.
„Das Abrufen von Einsparpotentialen beim Stromverbrauch ist ein wichtiger Schritt, um steigenden Ausgaben entgegen zu wirken“, betont Bitterberg. Hierfür werde eine unkompliziert zugängliche Beratung sowie die Unterstützung von einkommensschwachen Haushalten bei der Anschaffung von energieeffizienten Haushaltsgeräten benötigt. Für eine sozial gerechte Energiewende reichten diese Maßnahmen allein jedoch nicht aus, erklärt Bitterberg weiter: „Bei der Verteilung der Kosten für die Energiewende müssen wir mehr Gerechtigkeit schaffen.“
Besonderen Handlungsbedarf sehe er bei der von der Bundesregierung zuletzt wieder ausgeweiteten Befreiung der Wirtschaft von der EEG-Umlage. Diese müsse sich wieder auf wirklich energieintensive Branchen mit hohem Wettbewerbsdruck beschränken.
Die AWO hat sich in einer ausführlichen Stellungnahme zum Thema zur Initiative des Bundesumweltministers „Klimaschutz - Energieeffizienz zahlt sich aus“ geäußert.
In Braunschweig laufen die Vorbereitungen für das Projekt „Stromspar-Check für einkommensschwache Haushalte“, das am 1. April 2013 an den Start gehen soll. Ehemalige Langzeitarbeitslose, die über entsprechende Schulungen qualifiziert wurden, beraten Haushalte, die entweder Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Wohngeld beziehen. Damit leistet das Projekt gleichzeitig einen Beitrag zur Heranführung von Arbeitslosen an den ersten Arbeitsmarkt.
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