AWO: Großelternzeit nur mit Rentenanrechnung




„Wir begrüßen jede Maßnahme, die Familien dabei unterstützt, Erwerbstätigkeit und Familie zu vereinbaren“, kommentiert der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AWO-Bezirksverbandes Braunschweig, Dirk Bitterberg, die Regierungspläne zur Ausweitung der Elternzeit auf Großeltern, fügt aber hinzu: „Mit Blick auf die Rentenentwicklung fragen wir uns nur, welche Großeltern es sich künftig leisten können werden, auf Lohn und Rentenpunkte zu verzichten. Eine Großelternzeit kann es nur mit einer Rentenanrechnung geben.“

Grundsätzlich müsse aber dem Ausbau von qualitativ hochwertigen Kinderbetreuungsplätzen oberste Priorität eingeräumt werden. Die AWO veröffentlichte in dieser Woche ihre Langzeitstudie „Von allein wächst sich nichts aus…“ zu den Langzeitfolgen von Kinderarmut. Hier wurde einmal mehr deutlich, dass besonders Kinder aus armen Familien von der Förderung und Betreuung in Kitas und Schulen profitieren. „Großeltern sollten sich im Rahmen selbstbestimmter Entscheidungen Zeit für ihre Enkel nehmen. Diese Entscheidung darf jedoch nicht, wie heute noch weit verbreitet, aus der Not heraus getroffen werden müssen, weil es keine andere Kinderbetreuungsmöglichkeit gibt“, betont Bitterberg abschließend.


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