Wolfenbüttel. "Waren die Baumfällungen in der Nähe von Schöppenstedt ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz?", diese Frage stellt Frank Weyhers, Mitglied der Allianz für Fortschritt und Aufbruch (ALFA) im Rat der Samtgemeinde Elm-Asse.
Entlang eines Wirtschaftsweges parallel zur L625 nördlich von Schöppenstedt seien im Winter etwa ein Dutzend Bäume gefällt worden, heißt es in einem Bericht der ALFA. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet die Schädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von besonders geschützten Tierarten, wie zum Beispiel dem Roten Milan. Die Untere Naturschutzbehörde im Landkreis Wolfenbüttel argumentiere, so ALFA, dass die Baumfällung im Winter keinen Verstoß darstellt, da in dieser Zeit keine Brutaktivitäten stattfinden. Dem entgegenstehend habe die Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz (LANA) bezüglich der Dauer des Schutzes einer Fortpflanzungs- und Ruhestätte geschrieben: "Bei nicht standorttreuen Tierarten, die ihre Lebensstätten regelmäßig wechseln und nicht erneut nutzen, ist die Zerstörung einer Fortpflanzungs- oder Ruhestätte außerhalb der Nutzungszeiten kein Versoß gegen artenschutzrechtlichen Vorschriften. Ein Sonderfall sind Vogelarten, die zwar ihre Neststandorte nicht aber ihre Brutreviere regelmäßig wechseln. Hier liegt ein Verstoß dann vor, wenn regelmäßig genutzte Reviere aufgegeben werden." Wenn es sich bei den Baumfällungen um eine Ordnungswidrigkeit handelt, könne diese mit bis zu 50.000 Euro Geldbuße belegt werden, so Weyhers. Um diese Frage klären zu lassen, hat Frank Weyhers, so laut Bericht, Anzeige gegen Unbekannt bei der Unteren Naturschutzbehörde erstattet.
Baumfällungen oder Naturschutz?
Baumfällungen. Symbolfoto: Privat | Foto: Frank Weyhers