Bei Antrag auf Briefwahl muss die jeweilige Wahl angeben werden

Dies werde von vielen Bürgerinnen und Bürgern leider vergessen und sorge so für Nachfragen, teilt die Stadt mit.

Bei Antrag auf Briefwahl muss die jeweilige Wahl angeben werden.
Bei Antrag auf Briefwahl muss die jeweilige Wahl angeben werden. | Foto: Stadt Wolfenbüttel

Wolfenbüttel. Bürger, die bereits vor Eintreffen der Wahlbenachrichtigung ihre Briefwahlunterlagen beantragen möchten, können dies entweder persönlich und schriftlich bei der Stadt Wolfenbüttel in der Wahldienststelle, per Telefax, im Internet oder per E-Mail tun. Dabei ist es aber wichtig, die jeweilige Wahl anzugeben, für die Briefwahl beantragt wird. Für jede Wahl muss ein eigener Antrag gestellt werden, informiert die Stadtverwaltung.


Dies werde von vielen Bürgerinnen und Bürgern leider vergessen und sorge so für Nachfragen, teilt die Stadt mit. Ein telefonischer Antrag ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Um die Briefwahlunterlagen zu beantragen, sollte daher möglichst das Antragsformular (Unterschrift nicht vergessen) auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwendet werden, die Bürgerinnen und Bürger bis zum 22. August 2021 erhalten haben sollten.

Die Briefwahlunterlagen können entweder persönlich im Briefwahlbüro, schriftlich bei der Stadt Wolfenbüttel, Wahldienststelle, Stadtmarkt 3-6, 38300 Wolfenbüttel, per Telefax unter 05331 86-7718, im Internet unter www.wahlschein.de/3158037 oder per E-Mail an briefwahl@wolfenbuettel.de gestellt werden.


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