Remlingen. Die nach § 122 Abs. 2 NKomVG erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist durch den Landkreis Wolfenbüttel am 02.07.2015 unter dem Aktenzeichen I/104Kn erteilt worden.
Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom 20.07.2015 bis 28.07.2015 während folgender Zeiten bei der Samtgemeinde Elm-Asse, Markt 3 (Zimmer 112), 38170 Schöppenstedt zur Einsichtnahme öffentlich aus:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
Dienstag von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr und
Donnerstag zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
An Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen wird nicht ausgelegt.
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Remlingen
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Remlingen. Symbolbild Foto: Marc Angerstein | Foto: Marc Angerstein