Roklum. Die Haushaltssatzung der Gemeinde Roklum für das Haushaltsjahr 2015 soll hiermit öffentlich gemacht werden.
Die nach § 122 Abs. 2 NKomVG erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist durch den Landkreis Wolfenbüttel am 01.07.2015 unter dem Aktenzeichen I/104Kn erteilt worden.
Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom 15.07.2015 bis 23.07.2015 während folgender Zeiten bei der Samtgemeinde Elm-Asse, Markt 3 (Zimmer 112), 38170 Schöppenstedt zur Einsichtnahme öffentlich aus:
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr,
Dienstag von 14 bis 15 Uhr und
Donnerstag zusätzlich von 14 bis 18 Uhr.
An Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen wird nicht ausgelegt.
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Roklum
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Roklum. Symbolbild Foto: Robert Braumann | Foto: Robert Braumann