Wolfenbüttel. Mit Inkrafttreten der aktuellen Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus wird das generelle Besuchsverbot für Heimbewohner und Klinikpatienten aufgehoben. Was dies für die Patienten des Städtischen Klinikums Wolfenbüttel bedeutet und welche Einschränkungen weiterhin Bestand haben, erörtert das Klinikum in einer Pressemitteilung.
Die Besucherparkplätze des Klinikums waren in den vergangenen Wochen größtenteils verwaist, doch das wird sich nun ändern, wenn auch langsam. „Laut Verordnung des Landes sind Patientenbesuche ab sofort wieder möglich, jedoch weiterhin mit Einschränkungen verbunden“, berichtet Axel Burghardt, Geschäftsführer des Städtischen Klinikums Wolfenbüttel. Bestanden bisher lediglich Ausnahmen für Patienten im Palliativbereich, der Geburtshilfe und Kinder, so darf fast jeder Patient nun wieder besucht werden – einzige Ausnahme bilden die Patienten in den Covid-Isolierbereichen. Der Besuch ist jedoch an Bedingungen geknüpft: „Jeder Patient darf maximal einen Besucher zur gleichen Zeit empfangen. Hinzu kommt, dass die Besucher mindestens 18 Jahre alt sein müssen, sprich, keine Kinder oder Jugendliche“, erklärt Axel Burghardt.
Kontaktdaten müssen hinterlegt werden
Um die Patienten- und Besucherströme bestmöglich voneinander zu trennen und mit Blick auf die Einhaltung der bestehenden hohen Sicherheits- und Hygienevorkehrungen sind Besuche lediglich in der Zeit von 16 bis 18 Uhr möglich. Jeder Besucher erhält im Eingangsbereich des Klinikums einen Mund-Nasen-Schutz, welcher die gesamte Zeit des Aufenthalts getragen werden muss. Hinzu kommt, dass die Besucher beim Betreten des Krankenhauses dazu aufgefordert werden, sich die Hände zu desinfizieren. „Die bundesweit geltende Abstandsregelung sowie die Hust- und Niesetikette, in Verbindung mit der entsprechenden Händehygiene, sind natürlich weiterhin auch in unserem Klinikum einzuhalten“, betont der Geschäftsführer des Klinikums.
Zudem sind die Gäste dazu verpflichtet, ihren vollständigen Namen, Adresse und Telefonnummer sowie den Zeitpunkt des Betretens des Klinikums auf einem DIN A4-Blatt festzuhalten und am Eingang vorzulegen. Entsprechende Vordrucke liegen auch im Eingangsbereich des Klinikums aus. „Besucher, die diese Daten bereits mitbringen und nicht erst hier vor Ort die Vordrucke ausfüllen müssen, gewinnen mitunter wertvolle Besuchszeit hinzu“, gibt Burghardt zu bedenken. „Die Erfassung der Daten dient dazu, eventuelle Infektionsketten nachvollziehen zu können. Der Besucher muss seine Angaben per Unterschrift bestätigen. Die Unterlagen werden dann drei Wochen aufbewahrt und anschließend selbstverständlich vernichtet“, beschreibt der Geschäftsführer das Prozedere.
Fragiles Konstrukt
„Wir freuen uns, dass unsere Patienten nun wieder Besuch empfangen dürfen. Kontakt und Zuneigung sowie zwischenmenschliche Interaktion tragen einen wichtigen Teil zur Genesung bei“, erklärt Prof. Dirk Hausmann, Ärztlicher Direktor des Städtischen Klinikums. Die Ausweitung der Besuchsmöglichkeiten stellt jedoch ein fragiles Konstrukt dar. Denn sobald ein aktives Infektionsgeschehen außerhalb der Isolierbereiche des Klinikums festgestellt wird, kann dies wieder zu einem generellen Besuchsverbot führen. Besucher, die Erkältungssymptome bei sich oder Personen ihres Haushalts feststellen, sollten zum Schutz der Patienten und Mitarbeiter im Zweifel von einem Besuch des Klinikums absehen.
Abweichende Regelungen in der Geburtshilfe und bei Palliativpatienten
Lebenspartner von schwangeren Frauen dürfen auch weiterhin bei der Entbindung dabei sein. Ebenso wie die Besucher von Palliativpatienten sind auch sie nicht an die geltenden Besuchszeiten gebunden. Der Besuch von Palliativpatienten durch Angehörige oder nahestehende Personen wird individuell in Absprache mit der jeweiligen Station geregelt.
mehr News aus Wolfenbüttel