BGE kauft erste Grundstücke für den Rückholschacht Asse

Die Grundstücke sollen nicht dafür verwendet werden, um ein Zwischenlager zu bauen, betonen BGE und Umweltministerium.

Der Asse-Schacht. Foto: Marc Angerstein
Der Asse-Schacht. Foto: Marc Angerstein | Foto: Marc Angerstein

Asse. In einer gemeinsamen Pressemitteilung teilten das Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz und die Bundesgesellschaft für Endlagerungam Donnerstag mit, dass die ersten Grundstücke erworben worden sind, um die Rückholung der Asse-Fässer vorzubereiten. Die Niedersächsischen Landesforsten würden laut Mitteilung die BGE durch einen Grundstücksverkauf bei der Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II unterstützen.


Die Vorbereitungen für die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II werden konkreter: Am Montag hat die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) mit den Niedersächsischen Landesforsten einen ersten Kaufvertrag über Grundstückserwerbe für das neue Rückholbergwerk geschlossen.

Auf den jetzt erworbenen Grundstücken sollen neben dem neuen Schacht 5 zur Bergung der radioaktiven Abfälle auch die zugehörigen Bauwerke über Tage und die weitere Infrastruktur für den Betrieb des Schachts gebaut werden, wie zum Beispiel ein Abwetterbauwerk (Kamin). Mit dem am Montag, 29.3.2021, notariell beglaubigten Vertrag sichert die BGE eine Gesamtfläche von rund 112.000 Quadratmeter, wobei die Festlegung der konkreten Flächengröße erst nach Auswertung weiterer Erkundungsarbeiten erfolgt.

Der technische Geschäftsführer der BGE, Dr. Thomas Lautsch, kommentierte den Flächenerwerb so: „Mit dem Kauf dieser Grundstücke haben wir einen wichtigen Meilenstein für die Rückholung der Abfälle und damit für die sichere Stilllegung der Asse erreicht. Wir werden hart daran arbeiten, auch die ausstehenden Betriebsflächen zu erwerben, um schnellstmöglich mit dem Bau des neuen Bergungsschachtes beginnen zu können.“ Er erhofft sich vom ersten Kaufvertrag nun auch eine Signalwirkung für die Verhandlungen mit weiteren Grundstückseigentümern, die noch nicht abgeschlossen sind.

Kein Zwischenlager


Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies sieht den Flächenverkauf als „wichtiges Signal“: „Es geht wirklich voran an der Asse, die Rückholpläne nehmen weiter konkret Gestalt an und Tempo auf. Die Landesregierung treibt das Vorhaben mit großem Ehrgeiz voran“, sagt Olaf Lies. „Die in der Asse gelagerten Fässer müssen so schnell wie möglich aus dem maroden Bergwerk geborgen werden. Die jetzt von der BGE erworbenen Landesflächen sind ein wichtiger Baustein, um als erstes Teilprojekt den Bergungsschacht für die Rückholung der Asse-Fässer zu errichten. Wichtig ist allerdings: diese Flächen umfassen noch nicht den Bereich eines Zwischenlagers.“ Der Prozess der Standortfindung für das Zwischenlager wird derzeit noch einmal beleuchtet, was das Umweltministerium Niedersachsen konsequent vorantreibt.

Die BGE ist eine bundeseigene Gesellschaft im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums. Die BGE hat am 25. April 2017 die Verantwortung als Betreiber der Schachtanlage Asse II sowie der Endlager Konrad und Morsleben vom Bundesamt für Strahlenschutz übernommen. Zu den weiteren Aufgaben zählt die Suche nach einem Endlagerstandort zur Entsorgung der in Deutschland verursachten hochradioaktiven Abfälle auf der Grundlage des im Mai 2017 in Kraft getretenen Standortauswahlgesetzes. Geschäftsführer sind Stefan Studt (Vorsitzender), Steffen Kanitz (stellv. Vorsitzender), Beate Kallenbach-Herbert (kaufmännische Geschäftsführerin) und Dr. Thomas Lautsch (technischer Geschäftsführer).


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