Bürgerbefragung: 97 Prozent gegen TTIP und Schiedsgerichte


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Abbenrode. Die EU-Kommission hat die Bürger zum geplanten „Freihandelsabkommen“ mit den USA (TTIP) befragt, insbesondere zu den darin enthaltenen Investitionsschutzklauseln.

Durch diese könnten Konzerne über Schiedsgerichte Staaten außerhalb der legitimen Gerichtsbarkeit auf Schadensersatz verklagen, wenn sie sich durch Gesetze oder Verordnungen in ihren Handelsaktivitäten eingeschränkt sehen. Diesen Plänen wurde durch die Bürger der EU eine klare Absage erteilt. Im Rahmen der offiziellen Anhörung sprachen sich 97 Prozent der 150.000 Teilnehmer gegen die Beibehaltung der Investitionsschutzregeln und gegen TTIP aus. Auch die Bürgerinitiative „kein frack in wf“ hat sich hier mit einer ausführlichen Stellungnahme kritisch eingebracht und gegen TTIP votiert.

Trotz dieses eindeutigen Ergebnisses will die EU-Kommission an ihren Plänen zur Schiedsgerichtsbarkeit für Konzerne in den sogenannten Freihandelsabkommen mit den USA und Kanada festhalten. Lediglich die Möglichkeit von Berufungsverfahren wird jetzt in Betracht gezogen. An einer demokratischen Entscheidungsfindung ist die EU-Kommission aber offenbar weiterhin nicht interessiert.

In einer Studie, die im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung erstellt wurde, vertritt der ehemalige Verfassungsrichter Siegfried Broß die Auffassung, dass private Schiedsgerichte gegen deutsches Verfassungs- und EU-Recht verstoßen sowie einen Systembruch des Völkerrechts darstellen.

Die Bürgerinitiative „kein frack in wf“ wird, wie andere Organisationen auch, das weitere Vorgehen kritisch begleiten und darüber informieren.