Busemann: „Knapper Zeitplan für die Sicherungsverwahrung“


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„Insgesamt sehr zufrieden“, hat sich der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann mit den Beschlüssen der Konferenz der Landesjustizminister (JuMiKo) der letzten zwei Tage in Halle an der Saale geäußert.

„Wir sind in der Frage der Sicherungsverwahrung ein gutes Stück vorangekommen. Es gibt jetzt einen knappen, aber effektiven Zeitplan, wonach der Bund Eckpunkte vorlegt, an deren Erarbeitung die Länder beteiligt werden sollen“, so Busemann. Der Kriterienkatalog zur Neugestaltung des Vollzugs der Sicherungsverwahrung, der unter Federführung Niedersachsens von Experten aus allen Bundesländern erarbeitet wurde, sei in allen Punkten akzeptiert worden.

„Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen werden nun eine Arbeitsgruppe einberufen, welche die künftigen Anforderungen in gesetzliche Regelungen fassen soll. In gut einem Jahr sollten die erforderlichen Landesgesetze verabschiedet werden“, sagte Busemann. Wie alle Bundesländer werde sich Niedersachsen an der länderübergreifenden Zusammenarbeit bei der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, der so genannten „elektronischen Fußfessel“, mit einer Datenzentrale in Hessen beteiligen.

Eindrucksvoll bestätigt habe die Justizministerkonferenz auch die Qualität der Juristenausbildung mit zwei Staatsexamen und dem Vorbereitungsdienst. Auch der niedersächsische Antrag, an dem Prinzip des universell ausgebildeten und einsetzbaren Richters festzuhalten, wurde einstimmig angenommen.

„Um wirksam in den bewährten Fallkonferenzen aller beteiligten Stellen, Staatsanwaltschaft, Polizei, Jugendamt und gegebenenfalls Ausländerbehörde, gegen Jugendkriminalität zusammenarbeiten zu können, ist es wichtig, dass sich die Ministerkonferenz ebenfalls einstimmig für einen erleichterten Austausch von Daten ausgesprochen hat. „Darüber soll mit den Datenschutzbeauftragten gesprochen werden“, sagte Busemann.


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