Busemann: "Niedersachsen bekommt ein modernes Hinterlegungsrecht"


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Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung beschlossen, den „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Hinterlegungsrechts und zur Änderung des Gesetzes über Kosten im Bereich der Justizverwaltung“ in den Landtag einzubringen.

Das Hinterlegungsgesetz regelt, wie Geldbeträge, Wertpapiere oder Urkunden zur Sicherheitsleistung bei Gericht hinterlegt werden müssen, um etwa die Vollstreckung eines zivilgerichtlichen Urteils abzuwenden. Eine Sicherheitsleistung kann auch im Strafverfahren erforderlich sein, wenn zum Beispiel ein Haftbefehl gegen Kaution außer Vollzug gesetzt wird. Durchschnittlich werden in Niedersachsen im Jahr rund 4.400 Hinterlegungen vorgenommen.

Bisher waren diese Sachverhalte in der Hinterlegungsordnung aus dem Jahr 1937 geregelt. Nachdem dieses Bundesgesetz im Jahr 2010 aufgehoben worden ist und lediglich als Landesrecht weiter gilt, will Niedersachsen – wie auch die anderen Bundesländer – nun ein eigenes Landeshinterlegungsgesetz schaffen.

„Wir wollen diese Gelegenheit nutzen, um das Hinterlegungsrecht insgesamt zu modernisieren“, sagte Justizminister Bernd Busemann.

„Die Neufassung berücksichtigt die heutigen Gegebenheiten des Zahlungsverkehrs und des Kapitalmarktes und trägt den Anforderungen der Praxis Rechnung. Für Geldhinterlegungen werden von den Bürgern weiterhin keine Gebühren erhoben. Im Gegenzug wird die Wertgrenze für die Verzinsung hinterlegten Geldes von bisher 50 Euro auf 10.000 Euro angehoben. Auf diese Weise kann der Grundsatz der Kostendeckung besser als bisher zur Geltung gebracht werden, ohne dass dafür neue Gebührentatbestände geschaffen werden müssen.“


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