Corona-Beschränkungen werden verlängert - Lockerungen über Weihnachten

Bund und Länder haben sich dazu entschlossen die bisherigen Corona-Maßnahmen noch einmal zu verlängern und zu verschärfen. Über Weihnachten gibt es eine Ausnahmeregelung.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Anke Donner

Region. Am heutigen Mittwoch fand ein Gespräch zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten der Länder statt. Darin einigte man sich unter anderem auf "verständliche und verlässliche Regeln" für die Zeit bis zum Jahreswechsel. Zwar hätten die bisherigen Einschränkungen in Deutschland, Berechnungen des Helmholtz- Zentrums für Infektionsforschung in Braunschweig zufolge, zu einer Reduktion der direkten Kontakte um etwa 40 Prozent geführt, dennoch würde dies nicht ausreichen, um die Infektionskurve nach unten zu bringen. Es sei nicht nur die Zeit für Lockerungen, sondern für noch mehr Zurückhaltung in den direkten Kontakten und für noch mehr Umsicht, Vorsicht und Rücksichtnahme auf andere, wie Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil in einer Pressemitteilung der Niedersächsischen Staatskanzlei berichtet. Alle am 28. Oktober 2020 für den November beschlossenen Maßnahmen würden bundesweit und auch in Niedersachsen bis zum 20. Dezember 2020 verlängert.


„Wir befinden uns bei den täglichen Neuinfektionen nach wie vor auf einem hohen Plateau, die exponentielle Steigerung der Infektionszahlen aber konnten wir gemeinsam abschwächen. Bei allen Bürgerinnen und Bürgern in Niedersachsen, die dazu beigetragen haben, möchte ich mich herzlich bedanken“, so Ministerpräsident Stephan Weil. „Aber machen wir uns nichts vor – das Virus hat Niedersachsen und uns alle nach wie vor fest im Griff.“

Gastronomie und Kultureinrichtungen bleiben geschlossen


Die aufgrund dieses Beschlusses geschlossenen Betriebe und Einrichtungen würden geschlossen bleiben. Das gelte insbesondere für die Gastronomie und die Übernachtungsangebote, aber auch für Kultureinrichtungen, für Sportstätten und für körpernahe Dienstleistungen. „Wir hätten gerne hierzu andere Signale gegeben, aber es wäre nicht zu verantworten.“ Bund und Länder würden davon ausgehen, dass diese Beschränkungen noch bis Anfang Januar 2020 erforderlich sein werden.



In Regionen mit Inzidenzen über 200 seien weitergehende Beschränkungen vorgesehen. Soweit niedersächsische Regionen betroffen sind, werde sich die Landesregierung mit den Kommunen abstimmen.

Personenbeschränkungen und Ausweitung der Maskenpflicht


Groß- und Einzelhandel bleiben geöffnet, die Maskenpflicht werde jedoch ausgeweitet – auch auf den öffentlichen Raum vor Einzelhandelsgeschäften und auf die Parkplätze. Es sei sicherzustellen, dass sich in kleineren Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmetern Verkaufsfläche aufhalt, bei einer Verkaufsfläche von über 800 Quadratmetern laute die Vorgabe 20 Quadratmeter pro Kunde. All das gelte vom 1. Dezember 2020 an nicht nur in den Hotspots, sondern landesweit.

Örtlichen Einzelhandel unterstützen


„Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger sehr herzlich, in diesem Jahr ihre Weihnachtseinkäufe möglichst klug über die Woche zu verteilen“, so Ministerpräsident Stephan Weil. Bitte planen Sie Ihre Einkäufe gut, kaufen Sie – wenn möglich – mehr auf einmal und gehen seltener los. Jüngere Menschen bitte ich, älteren Nachbarn oder Bekannten zu helfen und Ihnen den einen oder anderen Gang abzunehmen.“ Der Ministerpräsident weiter: „Gleichzeitig wäre es gut, wenn die Niedersächsinnen und Niedersachsen ihren jeweiligen örtlichen Einzelhandel unterstützen würden. Viele Geschäfte nehmen inzwischen auch digitale oder telefonische Bestellungen entgegen, liefern Waren selber aus oder schicken sie per Post. Es liegt an uns allen, dazu beizutragen, dass wir auch nach der Pandemie noch bunte und lebendige Innenstädte in Niedersachsen haben.“

Kontaktbeschränkungen - So kann Weihnachten gefeiert werden


Mit den am heutigen Mittwoch zwischen den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder und der Bundeskanzlerin vereinbarten Beschlüssen gehe Niedersachsen und ganz Deutschland, so der Ministerpräsident, in eine Vorweihnachtszeit, die sich sehr grundsätzlich vom Advent in anderen Jahren unterscheiden werde. Es falle ihm nicht leicht, noch stärker als bislang schon in das Privatleben der Menschen in Niedersachsen einzugreifen. Dennoch stehe auch er hinter dem gemeinsamen Beschluss von Bund und Ländern, in den nächsten Wochen private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten auf maximal fünf Personen zu beschränken und auf maximal zwei Haushalte.



Kinder bis 14 Jahren seien von dieser Einschränkung ausgenommen – das war dem Ministerpräsidenten ein Anliegen. „Wenn möglichst viele sich im Dezember an diese Regel halten, wird es“, so Stephan Weil, „gut vertretbar sein, über Weihnachten vom 23. Dezember bis zum 1. Januar 2020 die Kontaktbeschränkungen maßvoll zu lockern.“ Bis zu zehn Personen sollen dann zusammenkommen dürfen, die Begrenzung auf zwei Haushalte werde vorübergehend ausgesetzt. Bund und Länder würden das Gespräch mit den Religionsgemeinschaften suchen, um Vereinbarungen zu schließen für möglichst sichere Gottesdienste und andere religiöse Zusammenkünfte.

Kein generelles Böllerverbot


Ein Feuerwerk solle nicht grundsätzlich verboten werden, denn Böller und Raketen würden nicht grundsätzlich eine pandemische Gefahr darstellen, erklärt Markus Söder, Bayerischer Ministerpräsident während der Pressekonferenz. Die Gefahr gehe vielmehr von den Menschenansammlungen aus, die sich dort treffen würden.

So geht es in den Schulen weiter


Das Vorziehen der Weihnachtsferien auf den 18. Dezember 2020 habe, so Weil, einen wichtigen Grund: „Wir möchten allen Kindern und Jugendlichen die Chance geben, ihre Großeltern an Weihnachten zu sehen, ohne sie zu gefährden. Natürlich klappt das nur, wenn man sich in den dann schulfreien Tagen bis Weihnachten sehr zurückhält, was direkte Kontakte mit anderen anbelangt. Ansonsten wollen wir“, bekräftigt Weil, „die Schulen in unserem Land grundsätzlich im Präsenzbetrieb halten. Davon profitieren insbesondere Kinder und Jugendliche aus bildungsfernen Familien.“ Diese Regel habe sich in den letzten Wochen nachweislich bewährt.

Bei einem Infektionsgeschehen mit einer Inzidenz oberhalb von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen sollen in den älteren Jahrgängen (außer den Abschlussklassen) weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung schulspezifisch umgesetzt werden. Details zu den Planungen für Niedersachsen werde Kultusminister Grant Henrik Tonne am morgigen vorstellen.

„Bitte tun Sie uns und sich in den nächsten Wochen einen großen Gefallen“, so Weil abschließend: „Bitte halten Sie nicht nur die verschärften Regeln konsequent ein, sondern versuchen darüber hinaus, direkte Kontakte mit anderen zu jeder Zeit und an jedem Ort möglichst weitgehend zu vermeiden. Ich würde mir wünschen, dass die Niedersächsinnen und Niedersachsen nicht nach Schlupflöchern in den Regelungen suchen, sondern ihrerseits einen gewissen Ehrgeiz entwickeln, dem Virus einen Strich durch die Rechnung zu machen. Lassen sie uns gemeinsam alles dafür tun, gesund durch die nächsten Wochen zu kommen.“


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