Coronavirus: Landkreis sagt Veranstaltungen mit mehr als 100 Menschen ab

Der Landkreis Wolfenbüttel sagt Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern ab. Dies betrifft auch größere Hochzeiten.

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(Symbolbild) | Foto: Pixabay

Wolfenbüttel. Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmerinnen dürfen ab Dienstag, 17. März 2020 aufgrund der drohenden Ausbreitung des Coronavirus, nicht mehr stattfinden. Dazu erlässt der Landkreis Wolfenbüttel am Dienstag eine neue Allgemeinverfügung. Dazu zählen auch größere Hochzeiten und die jährlich stattfindenden Osterfeuer. Außerdem sollen die landkreiseigenen Turnhallen für den Vereinssport geschlossen werden. Dies berichtet der Landkreis in einer Pressemitteilung.


Die neue Allgemeinverfügung gilt für öffentliche und private Veranstaltungen wie Hochzeitsfeiern, Osterfeuer, Gottesdienste, Tanzveranstaltungen und alle ähnlichen Veranstaltungen, wenn sie die genannte Größe erreichen.

Für Beerdigungen empfiehlt der Landkreis, die Zahl der Trauergäste möglichst gering zu halten. Würdige Trauerfeiern sollen weiter hin stattfinden, aber in einem möglichst kleinen Rahmen. Die Anzahl von Personen mit weiter Anreise zur Beerdigung sollte auf das absolut Notwendige begrenzt werden.

Der Landkreis Wolfenbüttel bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese weitreichenden Maßnahmen, die das öffentliche Leben im Landkreis einschränken. Sie tragen dazu bei, die Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen und das Gesundheitssystem nicht zu überfordern. Ein Verstoß gegen das Verbot der Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmenden kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Turnhallen des Landkreises für Vereinssport geschlossen



Der Landkreis Wolfenbüttel schließt außerdem ab sofort seine Turnhallen an den landkreiseigenen Schulen auch für den Vereins- und Betriebssport sowie für weitere Veranstaltungen.

Kontakt zur Verwaltung über Telefon oder mit Termin



Der Landkreis Wolfenbüttel bittet die Bürgerinnen und Bürger zurzeit möglichst nicht persönlich in die Kreisverwaltung oder andere Einrichtungen des Landkreises zu kommen. Alle Anliegen, die nicht dringlich sind, sollten auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden oder telefonisch oder per E-Mail erledigt werden.

Auch wenn jemand persönlich erscheinen muss, ist es wichtig, vorher telefonisch Kontakt aufzunehmen, um einen Termin zu vereinbaren. Mit Terminvergaben versucht die Landkreisverwaltung gleichzeitig aufkommende Besucherströme zu vermeiden. Damit sollen unnötige Kontakte vermieden und die Menschen geschützt werden.

Die neue Allgemeinverfügung wird am Dienstag hier veröffentlicht: https://www.lk-wolfenbuettel.de/Amtsblatt


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