Abbenrode. Die Cremlinger Grünen diskutierten auf ihrer jüngsten Mitgliederversammlung über das Thema, wer beim Straßenausbau in der Gemeinde die Kosten tragen soll. Dies teilten die Grünen in einer Presseerklärung mit.
In der kontrovers geführten Diskussion meinte ein Mitglied, „dass die Erweiterung des Kreises der Beitragspflichtigen gerechter ist, da der Nutzen von Baumaßnahmen allen Benutzern zugutekommt“. Dagegen äußerte ein anderer Teilnehmer, „dass dann die Grundsteuer erhöht werden müsste und damit alle - auch Mieter - mehr zahlen müssten“. „Wenn die Gemeinde den Ausbau bezahlt, soll ständig irgendwo eine Straße erneuert werden, es kostet ja die Anlieger nichts“, entgegnete ein Mitglied. Eine so komplexe Frage konnte natürlich in der Kürze der Zeit nicht abschließend erörtert werden, so dass die Cremlinger Grünen dieses Thema weiter diskutieren werden.
1. Modell: So ist es in Cremlingen
Wird eine Straße von Grund auf erneuert und nicht nur repariert, so fordert die Gemeinde Cremlingen – laut aktueller Satzung - dafür von den Anliegern Beiträge ein. Die Höhe richtet sich nach einem angenommenen Vorteil, den der Grundbesitzer dadurch hat. Bei einer Anliegerstraße sind die anteiligen Kosten höher als bei einer Durchgangsstraße. Auch die Grundstücksgröße geht in die Berechnung mit ein. Sollten Anlieger in finanzielle Probleme geraten, sucht die Verwaltung gemeinsam mit den Betroffenen nach Lösungen, z.B. Ratenzahlung. Ausbesserungen an den Straßen werden vom Haushalt der Gemeinde getragen, also von allen.
Bei der Erneuerung von Straßen wird den Bürgern zwar ein Mitspracherecht eingeräumt, aber der Gemeinderat hat die letzte Entscheidung.
2. Modell: So ginge es auch
Die Gemeinde erhebt keine Beiträge von den Anliegern, sondern finanziert den Straßenausbau aus Steuermitteln. Dazu müssten dann wohl die Hebesätze für die Grundsteuer erhöht werden; da sie auch auf Mieter umgelegt werden kann, würden sie sich auch an der Finanzierung beteiligen.
3. neues Modell: Die ganze Ortschaft ist beteiligt.
Durch eine Gesetzesänderung (2017) ist es nun in Niedersachsen möglich, nicht ausschließlich die direkten Anlieger zu belasten, sondern den Anliegeranteil auf eine größere Gemeinschaft, z.B. ein Quartier oder auch einen ganzen Ort, zu verteilen. Damit würden die individuellen Beiträge sinken, so dass sie die betroffenen Grundbesitzer nicht so leicht in wirtschaftliche Bedrängnis führen.
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