Wolfenbüttel. Die TenneT TSO GmbH führt ab dem 27. Oktober Trassenerkundungen im Stadtgebiet durch. Das geht aus einer im Amtsblatt der Stadt veröffentlichten Bekanntmachung des Unternehmens hervor. Die Erkundungen sollen bis Ende April des nächsten Jahres dauern.
Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber in der Region plant TenneT den Neubau der 380-kV-Freileitung vom Umspannwerk Helmstedt / Ost bis zum Umspannwerk Bleckenstedt / Süd. Das Vorhaben ist Teil des Bundesbedarfsplan-Gesamtvorhabens und eines von vier Teilvorhaben des Projektraums Ostfalen-Achse. Aktuell befindet sich das Vorhaben in der Bundesfachplanung. Als Grundlage für die weitere Planung werden notwendige Vorarbeiten durchgeführt. Hierzu gehören Trassenerkundungen (Befahrung/Besichtigung), um für das
Planfeststellungsverfahren wichtige Informationen zu gewinnen.
Geografische Gegebenheiten werden ermittelt
TenneT, das beauftragte Trassierungsbüro LTB Leitungsbau GmbH, seine Nachunternehmer und der Umweltdienstleister Froelich und Sporbeck werden Befahrungen und Begehungen im Untersuchungsraum durchführen. Das Ziel sei, einen Eindruck der geografischen Merkmale wie Steigungen, Neigungen und Hindernisse sowie Vegetation zu erhalten. Außerdem werden Informationen zu Straßenbreiten und -höhen, Verkehrsbeschränkungen, Beschilderungen, Straßenzuständen und Absperrungen erfasst. Die Ergebnisse werden mit Fotos, Videos sowie Notizen dokumentiert.
Auch Privatgrundstücke betroffen
Bei den Erkundungen würden befestigte Wege und Flächen als Zuwegung mit einem Auto befahren, während unbefestigte Flächen zu Fuß begangen werden. In beiden Fällen könne es sich hierbei um öffentliche wie auch private Wege handeln. Es sei möglich, dass einzelne Flurstücke im Untersuchungsraum mehrfach oder auch gar nicht betreten werden müssen.
Dann sind die Maßnahmen geplant
Die Befahrungen und Besichtigungen privater Grundstücke sollen tagsüber jeweils von Montag bis Freitag erfolgen. Informationen darüber, welche Flurstücke sich im Erkundungsraum befinden, finden sie in der Flurstücksliste. Aufgrund der hohen Anzahl der Flurstücke werde eine detaillierte Flurstücksliste entweder auf der Gemeindewebsite veröffentlicht oder kann direkt bei der Gemeinde eingesehen werden. Außerdem findet sich die Flurstücksliste auf der Website von TenneT.
Eigentümer müssen Erkundungen dulden
Flurschäden könnten bei den Begehungen nicht entstehen. Sollte es dennoch zu Schäden kommen, würden diese durch TenneT beseitigt beziehungsweise in voller Höhe entschädigt. Man bitte daher um eine Benachrichtigung. Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Nach § 44 Abs. 1 EnWG sind Eigentümer oder Nutzungsberechtigte der betroffenen Grundstücke verpflichtet, die zur Vorbereitung der Planung des Vorhabens notwendigen Trassenerkundungen und Vermessungen durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragte zu dulden.