Dauerfalschparker in der Ahlumer Straße sorgt für Ärger bei Radfahrern

Generell wirft die aktuelle Verkehrsführung in dieser Straße einige Fragen auf.

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Die Radfahrer müssen links an dem im Parkverbot stehenden Kleinwagen vorbeifahren, da die Zufahrt zum Radweg erst dahinter verläuft.
Die Radfahrer müssen links an dem im Parkverbot stehenden Kleinwagen vorbeifahren, da die Zufahrt zum Radweg erst dahinter verläuft. | Foto: Matthias Kettling

Wolfenbüttel. Über die sozialen Medien (und auch über Radfahrer in unserer Redaktion) wurde regionalHeute auf die Verkehrssituation in der Ahlumer Straße aufmerksam. Dort sorgt aktuell ein Dauerfalschparker für Ärger bei Radfahrern, und generell wirft die aktuelle Verkehrsführung in dieser Straße einige Fragen auf. Die Stadt Wolfenbüttel lieferte die Antworten.



Von Westen kommend führt entlang der Ahlumer Straße zunächst ein Fahrradstreifen. Etwa in Höhe der Hausnummer 6 wird der Radverkehr über einen abgesenkten Bordstein auf den Bürgersteig geführt. Aktuell gibt es Probleme, da genau vor dem abgesenkten Bordstein dauerhaft ein Auto abgestellt ist. Das heißt, Radfahrer müssen bevor sie auf den Radweg fahren können, links an dem parkenden Auto vorbei, was zu problematischen Situationen mit dem Autoverkehr führen kann.

Auto soll abgeschleppt werden


Bezüglich des Dauerparkers teilte uns der zufällig zeitgleich mit unserem Reporter vor Ort anwesende Ordnungsdienst der Stadt mit, dass das Auto, an dem sich bereits einige Verwarnungen angesammelt haben, demnächst abgeschleppt werden könnte. Die Pressestelle der Stadt bestätigt dies. "Nach aktuellem Sachstand wird das Fahrzeug voraussichtlich zu Beginn der kommenden Woche umgesetzt, da die bisherigen Verwarnungen fruchtlos waren und das Umsetzen des Fahrzeuges durch den Verantwortlichen nicht bewirkt haben", so Stadtsprecher Thorsten Raedlein.

Der Ordnungsdienst hat seine Spuren hinterlassen.
Der Ordnungsdienst hat seine Spuren hinterlassen. Foto: Matthias Kettling


Doch auch wenn das dort stehende Auto verschwindet, stellen sich einige Fragen: Die rote Markierung des Fahrradstreifens ist kaum mehr zu erkennen, gleiches gilt für den Fahrradweg auf dem Bürgersteig. Ein Schild, das auf den Radweg verweist gibt es nicht. Sind hier Maßnahmen geplant, um die Verkehrsführung für Radfahrer besser sichtbar zu machen? "Der Radweg, der auf der Nebenanlage hinter Haus Nr. 6 beginnt, ist ein Radweg ohne Benutzungspflicht", stellt die Stadt zunächst klar. Grund sei, dass er nicht die erforderlichen Anforderungen an die Breite erfülle. "Eine Beschilderung ist daher nicht zulässig, da der Radverkehr die Wahlmöglichkeit hat, die Nebenanlage oder die Fahrbahn zu benutzen", erklärt Raedlein.

Markierungen werden erneuert


Bei Fahrbahnbenutzung müsse der Radverkehr an den ordnungsgemäß parkenden Fahrzeugen vorbeifahren. Da die Markierung, die den Radverkehr sowohl auf die Fahrbahn als auch auf die Nebenanlage lenke, nicht mehr sichtbar sei, werde die Erneuerung durch die Straßenmeisterei erfolgen. Die Radwegsymbole, die vorhanden waren und die Radverkehrsführung verdeutlichen sollen, würden ebenfalls erneuert.

Park- aber kein Halteverbot


Auch das Verbotsschild für den Bereich des Fahrradstreifens wirft Fragen auf, da es lediglich ein Park- nicht aber ein Halteverbotsschild ist. Das heißt, dass man dort im Rahmen der von der Straßenverkehrsordnung gesetzten Fristen mit dem Auto halten kann, was den Radverkehr wiederum auf die Straße drängen würde. Bei der Stadt sieht man hier keinen akuten Handlungsbedarf. "Da der Radverkehr sich bereits auf der Fahrbahn befindet und diese auch weiter nutzen darf, ist eine Änderung der Haltverbotsbeschilderung nicht erforderlich. Die Fahrbahn lässt aufgrund ihrer Breite das Überholen von parkenden Fahrzeugen zu", so Raedlein.

Für den Radverkehr, der die Nebenanlage nutzen möchte, müsse der Übergang am abgesenkten Bord frei bleiben. Dies werde vom Städtischen Ordnungsdienst kontrolliert. Änderungen der Beschilderung seien erst mit einem Ausbau geplant.