Wolfenbüttel. Wie bereits berichtet soll der Aldi in Linden seinen Standort von der Wendessener zur Neindorfer Straße wechseln. In dem langwierigen Planungsprozess soll nun der neue Entwurf eines Bebauungsplans ausgelegt werden. Bei der Änderung des Flächennutzungsplans ist man schon einen Schritt weiter. Der neue Plan soll demnächst vom Rat beschlossen werden. Am kommenden Montag wird der Ortsrat Linden in der Sache angehört und am Dienstag gibt der städtische Bauausschuss in beiden Sachen eine Beschlussempfehlung ab.
Um die Nahversorgungssituation in Linden nachhaltig zu sichern, soll ein Neubau mit verbessertem Komfort und entsprechend vergrößerter Verkaufsfläche errichtet werden. Eine großzügigere Gestaltung des Verkaufsraums mit breiteren Gängen und niedrigeren Regalen soll so ermöglicht werden. Am bestehenden Standort im Bereich der Kreuzung Halberstädter Straße/Wendessener Straße ist eine solche Erweiterung aufgrund des begrenzten Platzes nicht möglich. Daher soll der Markt auf dem Grundstück des ehemaligen Eierhofes an der Neindorfer Straße gebaut werden. Hierfür ist aber eine Änderung des Bebauungsplans nötig, um die Errichtung eines großflächigen Lebensmitteldiscounters mit einer Verkaufsfläche von zirka 1.280 Quadratmetern planungsrechtlich zu ermöglichen. Dafür muss das Misch- beziehungsweise Wohngebiet in ein Sondergebiet „Lebensmittelmarkt“ umgewandelt werden.
Gibt es klimatische Auswirkungen?
Für den Entwurf, der jetzt zur öffentlichen Auslegung beschlossen werden soll, wurden bereits Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange geprüft und berücksichtigt oder im Verhältnis zu weiteren Belangen abgewogen. Zu den Themen Lärmschutz, Verkehr, Baugrund, Hochwasserschutz wurden Gutachten erarbeitet. Im Rahmen der Planung wurde auch ein Umweltbericht erstellt, in dem die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens auf einzelne Schutzgüter ermittelt und bewertet werden. Hierzu gehören auch mögliche klimatische Auswirkungen.
Die Entwürfe von Planzeichnung, Begründung mit Umweltbericht, die umweltrelevanten Stellungnahmen und der städtebauliche Entwurf mit Ansichten sind ebenso wie vorliegenden Gutachten über das Ratsinformationssystem einsehbar.
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