Wolfenbüttel. Seit Juni 2017 dauert der Streit um die Brunnenanlage vor dem "bayrischen Hof" in der Okerstraße nun an. Im September 2019 landete der Fall vor Gericht. Im Juni 2020 galt eine Inbetriebnahme im Frühjahr 2022 noch als "später Zeitpunkt". Doch auch diese Zielmarke wird wohl gerissen. Denn das Verfahren, so die Stadt Wolfenbüttel auf Anfrage, läuft immer noch.
"Das Verfahren läuft noch. Da es noch keine Entscheidung in dieser Sache gibt, kann ich leider auch nicht die anderen im Zusammenhang stehenden Fragen beantworten", erklärt Stadtsprecher Thorsten Raedlein auf Anfrage von regionalHeute.de. Damit hat sich der Sachstand im Vergleich zu unserer Berichterstattung im April 2021 noch immer nicht geändert. "Dies betrifft auch den Zeitplan, da hier die Stadt nicht das Zepter in der Hand hält." Immerhin: Der von denselben Planern und Bauausführenden gebaute Brunnen gegenüber der Hauptkirche am Kornmarkt weise bislang keine Auffälligkeiten auf.
Ein komplizierter Fall
Noch vor Fertigstellung des Brunnens wurden im Juni 2017 erste Mängel an den Beckenfugen offensichtlich. Diese seien allerdings vor Bauabnahme im selben Monat durch Nachbesserung beseitigt worden, wie die Stadt bereits in einer früheren Stellungnahme mitteilte. Weitere Probleme seien dann erst im Frühjahr 2018 aufgetreten. Auf der Längsseite in Richtung Okerstraße traten erste Undichtigkeiten auf, welche nach Abstimmung der Vorgehensweise mit der Baufirma behoben wurden. Doch die Probleme rissen nicht ab - schlussendlich seien die Bemühungen vergebens und die Lokalisierung der leck schlagenden Fugen eine immer größere Herausforderung gewesen. Der Betrieb wurde eingestellt und der Fall landete - Stadt gegen Baufirma - vor Gericht.
Vernichtende Prognose
Die Verwaltung beauftragte zur Einschätzung der Lage einen Sachverständigen. Auf Basis seiner Einschätzung sollte ein Sanierungskonzept erstellt werden. Dieser kam jedoch zu einem vernichtenden Fazit: Selbst bei sorgfältiger Ausführung erschien es dem Fachmann nicht gewährleistet, dass die Konstruktion dicht bleibt. Auch eine nachträgliche bauliche Trennung von wasserführenden und trockenen Bauwerksbereichen sei nicht praktikabel, da der Aufwand völlig unverhältnismäßig sei. Der Brunnen müsste zum Teil abgerissen und neu gebaut werden.
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