Wolfenbüttel. Ein eineinhalb Jahre altes Kind wies nach einem Besuch des Spielplatzes Geibelstraße/Ackerstraße Vergiftungserscheinungen auf. Das Kind zeigte nach dem Spielen auffällige Symptome wie Apathie, Appetitlosigkeit und Erbrechen und wurde ins Krankenhaus gebracht. regionalHeute.de hat bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig nachgefragt, wie es dem Kind geht und ob es bereits neue Erkenntnisse gibt.
Eine Mutter hatte sich am vergangenen Montagnachmittag mit ihren zwei Kindern mehrere Stunden auf dem Spielplatz Geibelstraße/Ackerstraße aufgehalten. Später zeigte eines der Kinder auffällige Symptome wie Apathie, Appetitlosigkeit und Erbrechen von „plastikartigem“ Material. Im Klinikum Braunschweig bestätigte ein Urintest den Kontakt mit Kokain, Amphetaminen, MDMA und Ecstasy. Das Kind wurde intensivmedizinisch behandelt, befand sich aber nicht in Lebensgefahr. Auf Nachfrage von regionalHeute.de am heutigen Montag erklärte Oberstaatsanwalt Christian Wolters, dass zum Gesundheitszustand des Kindes keine Informationen vorliegen.
Aufnahme nicht zwingend auf Spielplatz
Der betroffene Bereich des Spielplatzes wurde sofort nach dem Vorfall gesperrt und mit Rauschgiftspürhunden abgesucht. Dabei wurden jedoch keine weiteren Substanzen gefunden. Inzwischen ist der Spielplatz wieder freigegeben.
Wolters erklärt weiter, dass die Ermittlungen noch andauern und es keine neuen Erkenntnisse gebe. Unklar sei aber, wo und wann das Kind die Substanzen aufgenommen hat. Es stehe laut Wolters keinesfalls fest, dass dies auf dem Spielplatz geschah. Möglich wäre auch eine frühere Aufnahme.
Eine besondere Warnung für Spielplätze in Wolfenbüttel oder Umgebung gibt es daher nicht. Auch von weiteren ähnlichen Vorfällen sei nichts bekannt.
Polizei rät zu besonderer Aufmerksamkeit
Die Polizei weist darauf hin, dass Kinder auf Spielplätzen stets eng beaufsichtigt werden sollten. Sie dürften keine unbekannten Gegenstände in den Mund nehmen – nicht nur wegen möglicher Drogen, sondern auch wegen allgemeiner Verschluckungs- und Hygienerisiken. Verdächtige Funde sollten Eltern nicht selbst anfassen, sondern direkt die Polizei informieren, damit diese die Spurensicherung übernimmt.