Wolfenbüttel/Wolfsburg. Mit einer neuen Verordnung möchte die Stadt Wolfsburg Fluggeräte wie Drohnen aus dem Wolfsburger Luftraum verbannen. Droht nun auch Hobbypiloten in anderen Städten ein Flugverbot? regionalHeute.de fragte bei der Stadt Wolfenbüttel nach.
Die gute Nachricht vorweg: Drohnen sind im Wolfenbütteler Luftraum weiterhin erlaubt. Allerdings mit Einschränkungen. Stadtsprecher Thorsten Raedlein auf Anfrage von regionalHeute.de: „Drohnen und Multikopter dürfen für private Zwecke lediglich bis zu einer maximalen Flughöhe von 100 Metern gesteuert werden. Das bedeutet auch: Ab 100 Meter dürfen Drohnen nur fliegen, wenn eine behördliche Ausnahmeerlaubnis bei den Landesluftfahrtbehörden (wurde in Niedersachsen auf die Landesbehörde für Straßenverkehr delegiert) eingeholt wurde."
Folgende Dinge sollten Hobbypiloten ebenfalls beachten:
- Verboten sind alle Gefährdungen und Behinderungen durch Drohnen und Multikopter
- Verboten ist der Einsatz und Betrieb von Drohnen und Multikoptern innerhalb oder in der Nähe von folgenden sensiblen Bereichen (Mindestabstand 100 Meter): ◦Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Menschenansammlungen, Naturschutzgebieten, Hauptverkehrswegen wie Bundesautobahnen oder eng befahrenen Verkehrswegen sowie An- und Abflugbereichen und Kontrollzonen von Flugplätzen
- Drohnen und Multikopter mit einem Gewicht von mehr als 0,25 Kilogramm dürfen nicht über Wohngrundstücken eingesetzt werden
- Kameradrohnen über bewohnten Gebieten / im Wohngebiet sind grundsätzlich verboten. Grundstückseigentümer dürfen Ausnahmen für Flüge mit Kameradrohnen erlauben. Somit sind logischerweise auch Flüge über dem eigenen Grundstück jederzeit möglich.
Keine Änderung geplant
Die Regelung ist Bestandteil der bundesweit geltenden neue Drohnen-Verordnung, die am 6. April 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet worde und am 7. April 2017 in Kraft getreten ist. Die Drohnen-Verordnung umfasst umfangreiche Regelungen und Vorschriften zum Betrieb von unbemannten Fluggeräten in Deutschland. Die Regeln hinsichtlich Kennzeichnungspflicht sowie die Pflicht zum Kenntnisnachweis gelten seit dem 1. Oktober 2017. Raedlein: „Da es sich um ein Bundesgesetz handelt, gelten diese Regelungen natürlich auch in der Stadt Wolfenbüttel. Nach diesen Regeln dürfen Drohnen im Luftraum verkehren. Eine weitergehende Regelung ist in Wolfenbüttel derzeit nicht geplant."
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