Wolfenbüttel. Das Gesundheitsamt des Landkreises Wolfenbüttel bietet in der kommenden Woche noch zwei Walk-In-Grippeschutzimpfungen in Börßum und Sickte an. Dies geht aus einer Pressemitteilung hervor. Hier kann man sich ganz einfach und schnell impfen lassen.
Wer seinen Grippeschutz für die Erkältungszeit im Herbst und Winter auffrischen möchte, kann einfach ohne Anmeldung zu einem der Termine kommen. Für die Impfung wird die Krankenversichertenkarte benötigt. Ein Team des Gesundheitsamtes wird die Impfungen vornehmen.
Die Impfaktionen sind, jeweils von 8 bis 14 Uhr, am
- Montag, 11. November: Börßum¸ Sitzungssaal Rathaus, Bahnhofstraße 5, 38312 Börßum
- Mittwoch, 13. November: Sickte, Burschenhof, Kantorweg 1, 38173 Sickte
Die Kosten für den Impfstoff werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Privatversicherte Personen erhalten per Post eine Rechnung des Gesundheitsamtes in Höhe von etwa zwölf Euro für die Impfung. Diese Rechnung kann bei der privaten Versicherung eingereicht werden.
Grippe- und Coronaschutzimpfung am 21. November im Gesundheitsamt
Ein weiteres Impfangebot für den Grippe- und auch Coronaschutz macht das Gesundheitsamt am 21. November 2024 – hier ist eine Impfung direkt im Gesundheitsamt, Friedrich-Wilhelm-Straße 2a, erhältlich. Geimpft wird in der Zeit von 8 bis 14 Uhr. Eine Anmeldung ist über die Online-Terminvergabe möglich: www.lkwf.de/grippeschutzimpfung
Alternativ ist eine Anmeldung per Telefon unter 05331 84 7400 möglich. Kurzentschlossene können auch ohne Anmeldung in der genannten Zeit vorbeikommen, müssen aber mit Wartezeiten rechnen.
Grippe- und Coronaschutzimpfung im Gesundheitsamt möglich
Außerhalb dieser Impfaktionen bietet das Gesundheitsamt auch Grippe- und Coronaschutzimpfungen direkt im Gesundheitsamt an (Friedrich-Wilhelm-Straße 2a in Wolfenbüttel) an. Dafür können Bürgerinnen und Bürger einen Termin beim Amt vereinbaren (05331 84 7400; impfungen@lk-wf.de).
Was muss ich mitbringen?
Für die Impfung wird die Krankenversicherungskarte benötigt, außerdem muss ein Aufklärungsbogen ausgefüllt werden. Kinder und Jugendliche müssen von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden, da der Aufklärungsbogen unterschrieben werden muss. Impfpässe sollten, wenn vorhanden, mitgebracht werden.
Die STIKO empfiehlt
Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (RKI) empfiehlt die Impfung für alle Personen, die 60 Jahre und älter sind, Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, Schwangeren ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel, Menschen ab dem 6. Lebensmonat mit chronischen Grunderkrankungen, Personal in medizinischen Einrichtungen einschließlich Alten- und Pflegeeinrichtungen, Personal in Einrichtungen und Institutionen mit umfangreichem Publikumsverkehr.
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