Eingeschränkter Regelbetrieb in Kitas: Das müssen Eltern ab Montag beachten

Die Notbetreuung wird mit Ablauf des 19. Juni beendet. An den Kitas findet dann ein eingeschränkter Regelbetrieb statt. Aufgrund der derzeitigen Situation gilt es dennoch einige Regeln zu beachten.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Wolfenbüttel. Ab dem 22. Juni können Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen wieder öffnen und allen Kindern einen Betreuungsplatz anbieten (regionalHeute.de berichtete). In den vergangenen zwei Wochen haben sich auch die Mitarbeiter der städtischen Verwaltung und den Kindertagesstätten intensiv damit befasst den Übergang von der Notbetreuung in einen Regelbetrieb zu gestalten. Die geringen Zahlen von Neuinfektionen im Gebiet des Landkreises Wolfenbüttel lassen ab Montag, 22. Juni den nächsten Schritt zur Öffnung der Kindertagesstätten zu, sodass dann jedes Kind wieder einen Betreuungsplatz in den städtischen Kindertagesstätten erhalten werde, wie die Stadt Wolfenbüttel in einem Elternbrief berichtet. Demnach gelte ab diesem Zeitpunkt ein eingeschränkter Regelbetrieb. Dennoch gibt es noch immer einige Maßnahmen und Regeln, die es zu beachten gilt.


Das Verfahren zur Notbetreuung werde mit Ablauf des 19. Juni beendet, dies bedeute, eine Antragstellung vonseiten der Eltern auf den Erhalt eines Betreuungsplatzes sei nicht mehr notwendig und entfalle genauso wie das bisherige Prüfverfahren. Auch eine telefonische Voranmeldung sei nicht erforderlich. Die Kinder könnten somit ab der nächsten Woche wieder in die jeweilige Kita gebracht werden.

Durch die nach wie vor bestehende besondere Situation im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie habe das Land Niedersachsen verbindliche Maßgaben und Einschränkungen vorgegeben, die aus Gründen des Gesundheits-, insbesondere des Infektionsschutzes in den Kindertagesstätten weiterhin geboten und zu beachten seien. So sei in den Bereichen von Hygiene und Personaleinsatz, aber auch bei der konkreten Organisation der pädagogischen Arbeit Maßnahmen zur Reduzierung von Übertragungsrisiken sowie zur Nachverfolgbarkeit von Kontaktpersonen mit dem Ziel der Unterbrechung eventueller Infektionsketten angeordnet worden.

Diese Maßnahmen gibt es weiterhin


Die Betreuung erfolge in festen Gruppen, offene Gruppenkonzepte sowie die Durchmischung von Gruppen sei nicht zulässig. Ebenso müssen jeder Gruppe bestimmte Räumlichkeiten in der Kita zugeordnet werden, sodass die Nutzung einer gruppenübergreifenden Räumlichkeit, wie zum Beispiel Bewegungs- und Sanitärräume nur möglich sei, wenn diese zeitgleich nur durch eine Gruppe genutzt werde. Auch in den Funktions- und Gemeinschaftsräumen bestehe eine erhöhte Anforderung an den Infektionsschutz. Dies bedeutet, dass diese regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden müssten. Ebenso gehöre Stoßlüften dazu. Der wechselseitige Begrauch von Alltagmaterialien, wie Spielzeug, ist zwischen den Gruppen nicht gestattet. Auch im Außenbereich und beim Mittagessen müssten die Gruppen unter sich bleiben. Die Vorgaben des Niedersächsischen Gesetzes über Tageseinrichtungen, insbesondere der Rechtsanspruch auf Förderung in KiTas, würden während des eingeschränkten Regelbetriebs zunächst weiter ausgesetzt bleiben. Darüber hinaus sollten Sing- und Bewegungsspiele überwiegend im Freien stattfinden.

Dadurch, dass das Kita-Personeal derzeit nicht uneingeschränkt zur Verfügung steht, da ein Teil der Erzieher und Erzieherinnen zur Risikogruppe gehören, unterliege der Betrieb noch einigen Beschränkungen und Regelungen, die beachtet werden sollten.

Betreuungszeiten


Die Kindertagesstätten könnten ab dem 22. Juni weitestgehend, aber noch nicht vollumfänglich die ursprünglichen Betreuungszeiten gewährleisten. Es werde ab kommender Woche täglich für einen Ganztagsplatz eine Betreuung von bis zu acht Stunden, für einen 3/4-Platz eine Betreuung von bis zu sechs Stunden und für einen Halbtags- sowie einen Hortplatz eine Betreuung von bis zu vier Stunden angeboten. Sollte im Hinblick auf die Betreuungszeiten ein geringerer Bedarf bestehen, könnte mit der Leitung der KiTa individuell eine entsprechend abweichende Betreuungszeit vereinbart werden.

Die Betreuung in den KiTas erfolge im Regelfall ab 8 Uhr morgens. Soweit es die personelle Situation vor Ort zulässt, könnten die KiTas abweichende Zeiten zur Aufnahme der Kinder festlegen. Der vorgenannte Betreuungsumfang von maximal vier (halbtags/Hort), sechs (3/4-Betreuung) beziehungsweise acht Stunden (ganztags) bleibe hiervon unberührt.

Bringen und Abholen von Kindern


Insbesondere in den ersten Tagen der kommenden Woche müsse Zeit eingeplant werden, da die Aufnahme der Kinder aufgrund der einzuhaltenden Regeln zum Schutz der Gesundheit gegebenenfalls einen Moment länger dauere als in "normalen Zeiten". Vor Ort müsse ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden und den Hinweisen des Kita-Personals bezüglich der Wegeführung, des Abstandsgebots und der Hygieneregeln Folge geleistet werden. Am Nachmittag gelte es die Kinder pünktlich wieder abzuholen.

Krankheit / Symptome


Die in den Kindertagesstätten tätigen Kolleginnen und Kollegen seien angewiesen, bei der Aufnahme auf den Gesundheitszustand der Kinder zu achten. Sollte ein Kind Krankheitssymptome aufweisen, könne keine Betreuung in der KiTa stattfinden.

Gebühren und Entgelte


Da die KiTas ihre Betreuungsangebote - wie dargestellt - zwar weitestgehend, aber noch nicht uneingeschränkt unterbreiten können, verzichte die Stadt Wolfenbüttel auch für den Monat Juli auf die Erhebung von Gebühren. Sollte das Kind an den Mittagessen teilnehmen, sei das pauschale Entgelt in Höhe von 70 Euro pro Monat zu entrichten.

Dauer des eingeschränkten Regelbetriebs


Das Betreuungsangebot in der vorgenannten Form werde nach derzeitigem Stand in der Zeit vom 22. Juni bis zum 31. Juli 2020 gelten. Soweit das Infektionsgeschehen es zulässt, solle ab dem 1. August wieder ein uneingeschränkter Regelbetrieb in den Kindertagesstätten erfolgen.


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