Zum Internationalen Aktionstag gegen die Todesstrafe am 10. Oktober hat sich der Auslandsbischof der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Martin Schindehütte, für die weltweite Ächtung der Todesstrafe eingesetzt.
Die Vollstreckung des Todesurteils gegen Troy Davis am 21. September in den USA habe wieder einmal gezeigt, dass „dieses Strafmaß einem Rechtsstaat nach westlichem Verständnis nicht angemessen ist“, sagte Schindehütte heute in Hannover. Trotz massiver Zweifel an seiner Schuld und vieler offener Fragen sei Troy Davis getötet worden, was gerade für ein Land mit hohen rechtsstaatlichen Ansprüchen wie den USA nicht hinnehmbar sei. Grundsätzlich seien die Würde des Menschen und sein damit verbundenes Recht auf Leben von staatlicher Seite zu schützen, wie es auch in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschrieben ist. Dass Menschen immer noch gehängt, vergiftet oder erschossen werden, um eine andere Straftat zu vergelten, sei mit dem christlichen Verständnis von Vergebung nicht vereinbar. „Gerechtigkeit wird nicht durch weiteres Unrecht hergestellt“, so der Auslandsbischof weiter.
Die Todesstrafe verstößt gegen Artikel 3 und 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: Die vorsätzliche Tötung von Menschen durch den Staat ist eine Verletzung des Rechts auf Leben und des Rechts, keine grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe erleiden zu müssen. Nicht nur in den USA warten zahlreiche Gefangene auf die Hinrichtung. Mittlerweile haben zwar 139 Länder weltweit die Todesstrafe abgeschafft, doch bleibt sie in 58 Staaten immer noch ein mögliches Instrument. Im vergangenen Jahr sind in 23 Ländern Menschen hingerichtet worden. Als letztes Land in Europa hält Weißrussland an der Todesstrafe fest. Die meisten aller bekannt gewordenen Hinrichtungen finden jedoch in China statt.
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